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AK: A1 Telekom Austria verschleierte Kosten

Auslöser für den Rechtsstreit waren zwei verschiedene Kombitarife
Auslöser für den Rechtsstreit waren zwei verschiedene Kombitarife ©APA
Bregenz - Gericht bestätigt: Werbung ohne Hinweis auf Service-Pauschalen ist gesetzwidrig.

Als „aggressiv, irreführend und unerlaubt“ prangerte AK-Präsident Hubert Hämmerle im September 2011 die Werbemethoden der Mobilfunkbetreiber an. Die AK Vorarlberg beauftragte in der Folge den Verein für Konsumenteninformation in Wien Verbandsklage gegen die Telekom wegen ihrer „Kombi-Tarife“ zu erheben, weil dabei Servicepauschalen gar nicht oder nur kaum wahrnehmbar angegeben worden seien. Die Telekom hat sich dem Klagsbegehren vollständig unterworfen, akzeptiert die Unterlassung solcher Werbung und hat sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen.

Zusätzliche Internetpauschale erhoben

Auslöser für den Rechtsstreit waren zwei verschiedene Kombitarife von A1 für Festnetz, Mobiltelefonie und Internet, nämlich die „A1-Kombi“ und die „A1-Smartkombi“. Beide Tarife zeichneten sich dadurch aus, dass bestimmte Grundentgelte (A1-Kombi: 19,90 Euro; A1-Smartkombi 34,90 Euro) beworben wurden, welche, wie bei Grundentgelten üblich, monatlich abgerechnet werden. Allerdings: Bei der A1-Kombi wurde eine zusätzliche jährliche Internetpauschale von 15 Euro, bei der A1-Smartkombi die Internetpauschale sowie zusätzlich eine SIM-Pauschale von 19,90 Euro erhoben. In der Werbung sei darauf jedoch kaum wahrnehmbar oder gar nicht aufmerksam gemacht worden. Beim Tarif „A1 Smartkombi“ bewirkte die Hinzurechnung der beiden Pauschalen eine Erhöhung von 8,3 Prozent im Vergleich zum beworbenen Grundentgelt; beim Tarif „A1-Kombi“ waren es 14,61 Prozent.

„Uns freut es natürlich, dass es mit Hilfe der Gerichte gelingt, diese Umtriebe der Mobilfunker einzustellen“, sagt dazu auch AK-Konsumentenberater Paul Rusching. Gerade am heiß umkämpften Mobilfunkmarkt könne ein Konsument nämlich nur dann eine informierte Entscheidung treffen wenn er klar und deutlich über die fixen Entgelte aufgeklärt werde.

Hämmerle kritisiert Vorgangsweise

Besonders ärgerlich ist für AK-Präsident Hubert Hämmerle die Vorgangsweise der Handybetreiber: „Die Unternehmen wissen ganz genau, dass sie hier über die Stränge schlagen und trotzdem werden diese Methoden unverhohlen angewandt. Mit Hilfe unserer UWG-Klage ist das bei der Telekom Austria nun abgestellt. Durch die Finger schauen allerdings jene Konsumenten, welche die Kombi-Tarife von A1 damals akzeptiert haben. Für sie heißt es die Pauschalen weiter zu zahlen oder – wenn möglich – zu einem für sie günstigeren Tarif oder Anbieter zu wechseln.“

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