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Airbag als tödliche Gefahr

Für Kleinstkinder in rückwärtsgerichteten Kindersitzen (Babyschalen) auf dem Beifahrersitz ist ein aktivierter Airbag lebensgefährlich.

Bei nach vorne gerichteten Sitzen ist der Abstand zum Luftkissen dafür entscheidend, ob dieses einen guten Schutz oder eine Gefahr darstellt. Das ist das heute, Montag, veröffentlichte Ergebnis eines ÖAMTC-Crashtests.

Das gleiche Szenario, ein Frontalzusammenstoß bei 64 km/h, wurde mehrmals durchgespielt. Zunächst wurde getestet, welche Folgen der Crash auf Kleinstkinder in rückwärtsgerichteten Babyschalen hat – mit aktiviertem bzw. deaktiviertem Airbag. Ergebnis: Bei deaktiviertem Airbag ist das Kind in der Babyschale so gut geschützt, dass es bei einem Zusammenstoß nahezu unverletzt bleibt.

Vollkommen gegenteilig die Situation, wenn der Frontairbag aktiv ist: Beim Aufprall entfaltet sich der Airbag explosionsartig und schleudert die Babyschale gegen die Rückenlehne. “Das Baby wird höchstwahrscheinlich tödliche Kopf- und Nackenverletzungen davontragen”, so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Dabei ist es egal, ob die Babyschale auf einem Basisgestell montiert ist oder nicht. “Für ein Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz kann durch den Airbag bereits ein Unfall bei niedriger Geschwindigkeit tödlich sein. Die Auslöseschwelle von Airbags liegt bei etwa 30 km/h”, betonte Kerbl.

Ein in Fahrtrichtung montierter Kindersitz wurde ebenfalls dem Test unterzogen. Der Airbag erfüllte absolut seinen Zweck – vorausgesetzt, das Kind ist in ausreichendem Abstand auf dem Beifahrersitz gesichert. Die Belastungen sind geringer als beim gleichen Unfall ohne Airbag-Auslösung, das Verletzungsrisiko ist gering.

Ist aber der Abstand zum Armaturenbrett zu klein, reibt der Airbag beim Entfalten über das Gesicht des Kindes. “In Kombination mit den heißen Gasen führt das zu Schürfwunden und Brandverletzungen, sogar zu Knochenbrüchen”, erklärte der ÖAMTC-Techniker. Noch schlimmer wird es, wenn die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags (beispielsweise auf dem Armaturenbrett) liegen. Dann kann der sogenannte “Klappmesser-Effekt” dazu führen, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier genügen schon 30 km/h.

Die Auslösung der Seitenairbags im ÖAMTC-Test untermauert schon bekannte Untersuchungsergebnisse: Sie stellen in der Regel keine Gefahr für die Kinder dar, sofern der Kindersitz den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Generell gilt für die Montage von Kindersitzen am Beifahrersitz: Zuallererst die Bedienungsanleitung von Kindersitz und Fahrzeug genau lesen. Voraussetzung bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen ist immer, dass der Airbag deaktiviert ist – so sieht es auch das Gesetz vor. Wenn fahrzeugseitig keine Abschaltmöglichkeit vorgesehen ist, dürfen Airbags nur in autorisierten Fachwerkstätten oder mit Genehmigung des Fahrzeugherstellers stillgelegt werden. Dann muss die Änderung auch in den Fahrzeugpapieren Eintrag finden. Außerdem ist beim Beifahrersitz ein gut sichtbares Piktogramm zur Warnung aufzukleben.

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