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Air France: EU-Gericht kassiert Corona-Hilfen-Erlaubnis

Gericht kassiert Corona-Hilfen-Erlaubnis für Air France.
Gericht kassiert Corona-Hilfen-Erlaubnis für Air France. ©REUTERS/Sarah Meyssonnier (Symbolbild)
Die Genehmigung milliardenschwerer staatlicher Corona-Hilfen für die französische Fluglinie Air France und die Muttergesellschaft Air France-KLM ist vom Gericht der EU für nichtig erklärt worden.

Die Europäische Kommission habe die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht mit ausreichender Wachsamkeit geprüft, teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. So seien zum Beispiel die Begünstigten der staatlichen Beihilfen unzutreffend bestimmt worden.

Bereits im Mai hatte das Gericht die Kommissionserlaubnis für staatliche Corona-Hilfen für die deutsche Lufthansa für unzulässig erklärt. Diese geht allerdings noch vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgültig geklärt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, müssten die Staaten die Staatshilfe zurückfordern.

Ryanair und Malta Air klagten

Geklagt gegen die Kommissionsentscheidung zugunsten von Air France und Air France-KLM hatten die Fluggesellschaften Ryanair und ihr Tochterunternehmen Malta Air. Sie argumentierten, die von den Wettbewerbshütern der Behörde genehmigten Maßnahmen seien nicht mit EU-Recht vereinbar.

Bei der Genehmigung der EU-Kommission ging es nach Angaben des Gerichts um eine staatliche Garantie für ein Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro für Air France sowie um ein Gesellschafterdarlehen an die Fluggesellschaft über einen Höchstbetrag von drei Milliarden Euro. Außerdem hatte Frankreich demnach eine Einzelbeihilfe in Form einer Rekapitalisierung von Air France und der Holding Air France-KLM in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro angemeldet.

Gericht mit Kritik

Das Gericht kritisierte nun konkret, die Kommission habe die Begünstigten der staatlichen Beihilfen unzutreffend bestimmt, weil sie in dem ersten Fall lediglich Air France und nicht die Holding Air France-KLM zu den Begünstigten zählte. Im zweiten Fall fehlte dem Gericht als Begünstiger die Tochter KLM.

Das Urteil des Gerichts kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. In dem Fall der Lufthansa hatte es unter anderem erklärt, die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

(APA/Red)

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