Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte schließt ein Strafverfahren gegen den Schweizer Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand – zumindest vorerst – aus. Nach jetzigem Wissensstand bestehe kein Verdacht auf ein strafbares Insiderdelikt.Der Insider-Tatbestand komme in Hildebrands Fall gar nicht zur Anwendung, sagte Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch gelte nämlich nicht bei Dollar-, Euro- und anderen Devisengeschäften. Erfasst würden nur an der Börse oder Vorbörse in der Schweiz getätigte Geschäfte mit Aktien und Wertpapieren.
Strafverfahren gegen Informanten
Am Donnerstag leitete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein. Er wird verdächtigt, das Bankengesetz verletzt zu haben.
Der 39-jährige hatte sich Anfang Woche bei der Kantonspolizei gemeldet. Er erklärte, er habe einer externen Person Bankdaten im Zusammenhang mit Devisentransaktionen des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, und dessen Frau weitergegeben. Die Bank Sarasin entließ ihn daraufhin fristlos. Gestützt auf den Aussagen des Mannes habe man sich Gedanken gemacht über ein allfälliges Verfahren gegen Hildebrand, schließe ein solches momentan aber aus, sagte Oberstaatsanwalt Bürgisser.
Weitere Anzeigen, von denen in manchen Medien die Rede war, liegen der Staatsanwaltschaft laut Bürgisser nicht vor. Ob gegen den ehemaligen Bankmitarbeiter Untersuchungshaft angeordnet wird, ist noch offen. Ob und wenn ja welche weiteren Personen in die Untersuchung einbezogen werden, werde sich noch zeigen.
(APA)
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