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AfD-Parteischiedsgericht lehnt Ausschluss von Björn Höcke ab

Hatte 2017 bei Holocaust-Gedenken "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" in Deutschland gefordert.
Hatte 2017 bei Holocaust-Gedenken "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" in Deutschland gefordert. ©AP
Björn Höckes AfD-Mitgliedschaft wird wegen seiner umstrittenen Rede in Dresden vom Jänner 2017 nicht beendet.

Das Landesschiedsgericht seines ostdeutschen Partei-Landesverbands Thüringen hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag des Bundesvorstandes abgelehnt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Parteikreisen. Ein schriftliches Urteil liege allerdings noch nicht vor.

Höcke hat in der Rede Kritik am Holocaust-Gedenken in Deutschland geübt und nach einer “erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad” gerufen. Der alte Bundesvorstand der AfD unter der früheren Chefin Frauke Petry hatte seinen Antrag auf einen Parteiausschluss Höckes sowohl damit wie auch mit seiner Kritik an angeblichen Karrieristen in der Partei begründet. Mit Alexander Gauland und Jörg Meuthen stehen seit Anfang Dezember jedoch zwei Männer an der Parteispitze, die Höcke unterstützen.

Ob sich im neuen Vorstand eine Mehrheit dafür findet, den Fall nun noch vor das Bundesschiedsgericht der AfD zu tragen, ist ungewiss. Auch ob sich der Bundesvorstand bereits in seiner nächsten Sitzung am 19. Jänner mit dieser Frage befassen wird, steht noch nicht fest.

(APA/Red.)

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