Die beiden Chemotherapeutika, die der Grazer Leukämiepatient gespritzt bekommen sollte, waren richtig gekennzeichnet und deren Etiketten bis zur Injektion ordnungsgemäß vorhanden, haben die Befragungen am späten Mittwochnachmittag ergeben. Das Medikament wurde dennoch verwechselt. “Die Verwechslung der Spritze war ein beklagenswerter Individualfehler, der allen Beteiligten leidtut”, so die ärztliche Direktion.
Als unmittelbare Konsequenz im Behandlungsalltag wurde die Sicherheitskette weiter verstärkt. So überwacht ein zusätzlicher Arzt – bisher war ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Arzt und Pflegeperson vorgesehen – die korrekte Verabreichung der Medikation. Zusätzlich zur Kennzeichnung werden nun Injektionen mit einem roten Informationshinweis versehen. Chemotherapeutika, die für eine intravenöse Gabe vorgesehen sind, werden nicht mehr als Spritze, sondern als Kurzinfusion aufbereitet, wodurch die Verabreichung über das Rückenmark entfällt.
Der betroffene Patient wurde kurz nach der fälschlichen Verabreichung in der Vorwoche in Tiefschlaf versetzt und befindet sich nach wie vor auf der Intensivstation. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde am Donnerstag das Eintreffen einer Sachverhaltsdarstellung seitens des LKH-Universitätsklinikums bestätigt. Diese sei schon am Dienstag ergangen, weil sie aber an die Polizei geschickt wurde, mit Verspätung bei der Anklagebehörde eingegangen.
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