Man werde in der kommenden Woche in den Gremien darüber diskutieren, kündigte Präsident Michael Jonas auf APA-Anfrage an. Gleichzeitig betonte er, dass man die Kritik der Kollegen aus den anderen Bundesländern an den von der Regierung geplanten Schritten teile. Aber: “Bei uns wird es ganz sicher keinen Generalstreik geben”, kündigte er in den “Vorarlberger Nachrichten” an.
Kritik auch aus Tirol
Auch in Tirol gibt es Unmut seitens der Ärztekammer über die im Zuge des Finanzausgleichs geplanten Reformen im Gesundheitswesen. Ein Generalstreik wie in Wien sei aber derzeit nicht geplant, sagte Tirols Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger, seines Zeichens auch Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), der APA. Man werde sich der Vorgangsweise der ÖÄK anschließen.
“Wir werden die Informationsaktionen der Österreichischen Ärztekammer mittragen”, erklärte Wechselberger und verwies auf entsprechende Kurienversammlungen in den kommenden zwei Wochen. “Bestimmte Schritte” behalte man sich jedenfalls vor. Tirol sei “genauso betroffen wie alle anderen Bundesländer”, so Wechselberger, und diese Betroffenheit werde man mit Maßnahmen zum Ausdruck bringen.
Informationskampagner angekündigt
In seiner Funktion als Präsident der Bundesärztekammer hatte Wechselberger bereits am Dienstag eine Informationskampagne angekündigt. Sowohl in den Medien als auch in den Spitälern und Praxen soll die Bevölkerung informier werden. Zudem will die Bundesärztekammer die Aktivitäten der Länderkammern koordinieren
Gesundheitsministerium weist Vorwürfe zurück
Das Gesundheitsministerium hat die Kritik der Ärztekammer an den im Zuge des Finanzausgleichs vereinbarten Reformen im Gesundheitswesen entschieden zurückgewiesen. Sektionschef Clemens Martin Auer betonte, dass die Ärztekammer weiter in die Planungen eingebunden sei und dass im öffentlichen Gesundheitswesen nicht eingespart sondern bis 2021 um 4,65 Milliarden Euro mehr ausgegeben werde.
Neu sei vor allem die Verbindlichkeit der Planungen im Gesundheitswesen, erläuterte Auer am Mittwoch in einem Hintergrundgespräch. Diese Rechtsverbindlichkeit werde nicht nur für den Spitalsbereich, sondern künftig auch für den niedergelassenen Bereich mittels Verordnungen sichergestellt. Weil im Parlament keine Verfassungsmehrheit für eine Kompetenz des Bundes absehbar ist, hat man sich als Verordnungsgeber auf eine Planungsgesellschaft (GmbH) verständigt, in der Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten sind. Ähnliche Konstruktionen gibt es auch bereits bei den Fluglizenzen oder bei der GIS.
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