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Adeg-Übernahme durch Billa: Spar blitzte bei EU-Gericht ab

Konkurrentin klagte EU-Kommission, weil sie Deal nicht vertiefend geprüft hat.
Konkurrentin klagte EU-Kommission, weil sie Deal nicht vertiefend geprüft hat. ©BilderBox (Symbolbild)
Der österreichische Handelsriese Spar ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit seiner Klage gegen die Übernahme von Adeg durch Konkurrenten Billa abgeblitzt. Am Donnerstag haben die Luxemburger Richter die Klage abgewiesen. Spar hatte die EU-Kommission geklagt, weil diese den Merger 2008 ohne vertiefende Prüfung genehmigt hat.

Die Brüsseler Behörde hatte damals keine Wettbewerbsbedenken. Auch nach der Aufstockung von knapp 25 auf 75 Prozent an Adeg gebe es eine “Reihe von bedeutenden Wettbewerbern” und die gemeinsamen Marktanteile der Billa-Mutter Rewe (u.a. Penny, Merkur) und Adeg blieben mit 30 bis 35 Prozent “moderat”. Adeg trage zu diesem Anteil nur wenig, zwischen 0 und 5 Prozent, bei. Rivale Spar kam nach Kommissionsangaben damals auf rund 28 Prozent, daneben gewinne der Diskonter Hofer zu seinen 19 Prozent konstant dazu. Der Preiseffekt des Billa-Adeg-Mergers sei sehr begrenzt. In 24 sogenannten kritischen Bezirken, in denen die beiden Handelsketten von einem proportional stärkeren Umsatz profitiert hätten, musste Billa Supermärkte abgeben. Der Konkurrentin Spar waren diese Auflagen zu lax.

Offensichtliche Fehler

Die schon damals vorgebrachten Bedenken wurden aber nicht erhört, also zog Spar vor das EU-Gericht in Luxemburg. Die Kommission hätte den Deal genauer unter die Lupe nehmen müssen, meinte die Nummer zwei am heimischen Lebensmittelmarkt. Der Brüsseler Behörde seien bei der Beurteilung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb offensichtliche Fehler unterlaufen. Insgesamt brachte Spar im ersten Teil der Klage sieben Rügen vor. Etwa habe die Kommission die hochkonzentrierte Struktur des Einzelhandelsmarkts in Österreich verkannt oder den Wettbewerbsdruck von Adeg unterschätzt. Die Luxemburger Richter verwarfen diese Kritiken jedoch am Freitag.

Falsche Daten

Auch mit dem zweiten Klageteil zu den kritischen Bezirken hatte Spar keinen Erfolg. Die Klägerin warf der Kommission vor, dass sie bei ihrer Prüfung nur die politischen Bezirke herangezogen hat und sich nicht die einzelnen Regionen genauer angesehen hat. Weiters sei die Anzahl der von der Kommission ermittelten kritischen Bezirke falsch, die Brüsseler Beamten hätten sich auf falsche Daten gestützt. Mit diesen Vorbringen kam Spar vor Gericht ebenfalls nicht durch. Die Handelskette muss dem Urteil zufolge auch die Verfahrenskosten der Kommission sowie der Billa AG tragen, die in dem Fall Streithelferin auf Seiten der Beklagten war. 

Argumente abgeschmettert

Der EuGH hat in seinem Urteil vom Freitag alle Argumente von Spar abgeschmettert. So habe die Kommission die Wettbewerbssituation durchaus klar umrissen und bei den kritischen Bezirke “keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen”. Auch bei der von Spar behaupteten Unzulänglichkeit der Verpflichtungszusagen von Rewe stärkt das EU-Gericht der Kommission den Rücken. Spar hatte etwa geärgert, dass sich Rewe die zu veräußerenden “Kronjuwelen” selbst aussuchen durfte; auch die Bedingungen der Trennung der selbstständigen Adeg-Kaufleute von Adeg passte der Rivalin nicht. (APA)

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