Die Brüsseler Behörde hatte damals keine Wettbewerbsbedenken. Auch nach der Aufstockung von knapp 25 auf 75 Prozent an Adeg gebe es eine “Reihe von bedeutenden Wettbewerbern” und die gemeinsamen Marktanteile der Billa-Mutter Rewe (u.a. Penny, Merkur) und Adeg blieben mit 30 bis 35 Prozent “moderat”. Adeg trage zu diesem Anteil nur wenig, zwischen 0 und 5 Prozent, bei. Rivale Spar kam nach Kommissionsangaben damals auf rund 28 Prozent, daneben gewinne der Diskonter Hofer zu seinen 19 Prozent konstant dazu. Der Preiseffekt des Billa-Adeg-Mergers sei sehr begrenzt. In 24 sogenannten kritischen Bezirken, in denen die beiden Handelsketten von einem proportional stärkeren Umsatz profitiert hätten, musste Billa Supermärkte abgeben. Der Konkurrentin Spar waren diese Auflagen zu lax.
Offensichtliche Fehler
Die schon damals vorgebrachten Bedenken wurden aber nicht erhört, also zog Spar vor das EU-Gericht in Luxemburg. Die Kommission hätte den Deal genauer unter die Lupe nehmen müssen, meinte die Nummer zwei am heimischen Lebensmittelmarkt. Der Brüsseler Behörde seien bei der Beurteilung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb offensichtliche Fehler unterlaufen. Insgesamt brachte Spar im ersten Teil der Klage sieben Rügen vor. Etwa habe die Kommission die hochkonzentrierte Struktur des Einzelhandelsmarkts in Österreich verkannt oder den Wettbewerbsdruck von Adeg unterschätzt. Die Luxemburger Richter verwarfen diese Kritiken jedoch am Freitag.
Falsche Daten
Auch mit dem zweiten Klageteil zu den kritischen Bezirken hatte Spar keinen Erfolg. Die Klägerin warf der Kommission vor, dass sie bei ihrer Prüfung nur die politischen Bezirke herangezogen hat und sich nicht die einzelnen Regionen genauer angesehen hat. Weiters sei die Anzahl der von der Kommission ermittelten kritischen Bezirke falsch, die Brüsseler Beamten hätten sich auf falsche Daten gestützt. Mit diesen Vorbringen kam Spar vor Gericht ebenfalls nicht durch. Die Handelskette muss dem Urteil zufolge auch die Verfahrenskosten der Kommission sowie der Billa AG tragen, die in dem Fall Streithelferin auf Seiten der Beklagten war.
Argumente abgeschmettert
Der EuGH hat in seinem Urteil vom Freitag alle Argumente von Spar abgeschmettert. So habe die Kommission die Wettbewerbssituation durchaus klar umrissen und bei den kritischen Bezirke “keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen”. Auch bei der von Spar behaupteten Unzulänglichkeit der Verpflichtungszusagen von Rewe stärkt das EU-Gericht der Kommission den Rücken. Spar hatte etwa geärgert, dass sich Rewe die zu veräußerenden “Kronjuwelen” selbst aussuchen durfte; auch die Bedingungen der Trennung der selbstständigen Adeg-Kaufleute von Adeg passte der Rivalin nicht. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.