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Acht Jahre Haft für Berlusconi gefordert

Im Korruptionsprozess gegen Italiens Premier Silvio Berlusconi hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft gefordert. Der Regierungschef steht wegen Richterbestechung vor Gericht. Nach vier Jahren kommt der Prozess in die Endphase.

Berlusconi ist einer der Angeklagten in einem ausgedehnten Korruptionsprozess rund um die Privatisierung des staatlichen Lebensmittelkolosses SME Mitte der achtziger Jahre. Mit hohen Schmiergeldern soll er Richter bestochen haben, um einen Verkauf an einen Rivalen zu verhindern.

Das Urteil wird nach dem Plädoyer der Verteidigung für den 3. Dezember erwartet. Berlusconi erklärte im Vorfeld bereits, dass er im Falle einer Verurteilung alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werde. Der Politiker und Medienunternehmer erschien am Freitag nicht selbst vor Gericht.

Berlusconi-Vertrauter schon verurteilt

In ihrem Abschlussplädoyer erläuterte Staatsanwältin Ilda Boccassini, wie nach ihrer Einschätzung Berlusconi und sein Vertrauter Cesare Previti Richter mit hohen Geldsummen bestochen haben, um ein Urteil zu ihren Gunsten zu erwirken.

Berlusconis Ex-Rechtsanwalt Previti war vor einem Jahr von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Der Ex-Senator der Berlusconi- Partei Forza Italia wurde aber wegen Korruption zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Der römische Richter Renato Squillante, der Schmiergelder von Previti erhalten haben soll, wurde zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt.

Berlusconi ist der letzte Angeklagte im so genannten SME- Prozess. Er hat die Beschuldigungen stets zurückgewiesen und wirft der Justiz vor, eine Kampagne gegen ihn angestrengt zu haben, um seine Regierung zu stürzen.

Vier Jahre und ein Gesetz

Der Korruptionsprozess gegen Berlusconi war bereits seit dreieinhalb Jahren im Gang, ehe das Verfahren im Juni 2003 nach der Verabschiedung des Immunitätsgesetzes kurz vor Beginn der italienischen EU-Präsidentschaft suspendiert werden musste.

Das neue Gesetz war noch rechtzeitig beschlossen worden, um zu verhindern, dass das internationale Ansehen des damaligen EU- Ratsvorsitzenden Berlusconi durch eine mögliche Verurteilung wegen Korruption gefährdet werden könnte.

Das Immunitätsgesetz wurde im Januar als verfassungswidrig erklärt. Deshalb musste das Verfahren erneut vor einem anderen Gericht im April aufgenommen werden. Notiz: Die Meldung bsd141 wurde nach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft komplett unformuliert. Zudem wurde die Priorität auf drei (von vier) erhöht.

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