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Abstandsregel im Kulturbereich mit Maskenpflicht aufgeweicht

©APA
Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Neo-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) haben am Montag neue Lockerungspläne für den Kulturbereich präsentiert.

Die strikte Ein-Meter-Abstandsregel wird im Kulturbereich ab Freitag teils gelockert - wobei dann von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Angehoben wird zudem die mögliche Besucherzahl bei Outdoorevents ab 1. Juli.

"Ein Meter Abstand gilt nach wie vor als Grundregel", unterstrich Mayer. Sollten die Sitze diesen in einem Haus nicht hergeben, müsse der seitliche Sitz freibleiben - die ventilierte Sitzverteilung in Form eines Schachbrettmusters werde damit möglich. Zugleich könne man unter bestimmten Umständen im Veranstaltungsbereich ab kommendem Freitag aber auch vom Sicherheitsabstand abweichen.

Weitere Öffnungsschritte im Kulturbetrieb

Lockerung mit "kleinem Opfer"

"Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, dürfen nebeneinander sitzen", so Mayer. Hier orientiere man sich an den Regeln zur Gastronomie, die in der Freizeitgestaltung ohnedies oft zusammengehörten. So sollen auch Pausen und Pausenbüfetts bei Veranstaltungen möglich sein.

Allerdings sei die Lockerung der Abstandsregel nicht ohne ein kleines "Opfer" möglich, so die am Mittwoch angelobte Kulturstaatssekretärin: "Wenn durch diese Regelungen der Abstand von einem Meter unterschritten wird, dann ist im Publikum der Mund-Nasen-Schutz zu tragen." Das sei selbstredend nicht der Idealzustand für das Kulturleben, aber: "Halbwegs gut besuchte Veranstaltungen mit Maske sind besser als fast leere Säle mit weit auseinander sitzenden Gästen ohne Maske."

Ab 1. Juli Outdoorevents mit bis zu 500 Gästen

Eine weitere Lockerung gibt es für Outdoorevents. "Für Outdoorveranstaltungen können wir schon jetzt mehr Publikum ermöglichen", kündigte Mayer an. Hier geht man über den bisher bekannten Dreisprung von 100 möglichen Besuchern ab 29. Mai, 250 ab 1. Juli und 500 respektive 1.000 bei Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes ab 1. August hinaus. So sind im Freien ab 1. Juli bis zu 500 Gäste erlaubt, ab 1. August sogar 750 respektive 1.250, wenn ein Sicherheitskonzept erstellt wurde. Eine Maskenpflicht besteht outdoor übrigens nicht. "Da ist schon allerhand möglich", so Mayer.

Die genannten Zahlen bezögen sich dabei immer nur auf die Besucher und würden kein Personal oder keine Künstler umfassen. Zugleich gelten diese nur für Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen - ansonsten ist eine Obergrenze von 100 Personen festgelegt. "Mir ist klar, dass das strenge Auflagen sind, aber es ist einleuchtend, dass stehende Veranstaltungen schwerer kontrollierbar sind als jene mit fixen Sitzplätzen", so die Kulturstaatssekretärin.

Schritt in Richtung Regionalisierung

Dabei wird im Kulturbereich ein erster kleiner Schritt in Richtung der Regionalisierung gesetzt. So ist das verpflichtende Sicherheitskonzept, das Veranstalter vorlegen müssen, die ab 1. August über 500 Gäste empfangen wollen, bei der jeweiligen Bezirksbehörde zur Bewilligung vorzulegen - die dann in ihrer Entscheidung auch die lokalen Infektionszahlen und die Lage des Gesundheitsbereichs berücksichtigen kann. "Das ist aber noch keine allgemeine Regionalisierung - wir haben sie nur in einem bestimmten Segment", unterstrich Anschober.

Bei der in der Branche heiß diskutierten Frage, unter welchen Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen Proben möglich sind, setzt man indes stark auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen, die entsprechende Vorsicht walten lassen sollten. Klar ist jedenfalls, dass auch auf der Bühne die Abstandsregel gegebenenfalls nicht gelten muss. "Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert - und das wird auf der Bühne so sein -, ist von dem einen Meter Abstand abzusehen", so Mayer. Diese Orientierung in Richtung Eigenverantwortung solle dann auch bei Filmdrehs gelten.

Analyse von Ingrid Thurnher

Lockerungen auch für Sportveranstaltungen

Das Gesundheitsministerium hat am frühen Montagabend betont, dass die allgemeine Öffnung von Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen auch für Sportveranstaltungen gelten soll. Ausnahme bleibt die Fußball-Bundesliga, wo es eine eigene Vereinbarung gibt, wonach es vorerst Geisterspiele ohne Zuschauer geben wird.

Wie bei allen anderen Veranstaltungen erfolgt auch im Bereich Sport die Öffnung für Veranstaltungen gestaffelt, hieß es in einer Klarstellung des Ministeriums. Auch im Bereich der Hochzeiten und Begräbnisse sind Lockerungen in Arbeit, wann diese in Kraft treten sollen, blieb zunächst unklar.

Und wie in allen anderen Veranstaltungsbereichen gelten für das Publikum auch hier die Sicherheitsbestimmungen gegen eine Corona-Ausbreitung wie beispielsweise der Ein-Meter-Sicherheitsabstand. Indoor muss, wenn dieser nicht eingehalten werden kann, ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ab 1. Juli muss Indoor bei mehr als 100 Besuchern ein Präventionskonzept vorgelegt sowie ein Covid-19-Beauftragter eingesetzt werden.

Lage für den Herbst noch unklar

Mit der jetzigen Verordnung regelt man die Bedingungen für die nächsten drei Monate. Die Frage für die Institutionen ist mithin, wie die Lage mit Saisonbeginn im September aussieht. Hier wolle die Regierung Mitte Juni nach einer umfassenden Evaluierung eine "erste Abschätzung in Richtung Herbst" geben, kündigte Anschober an. Zu konstatieren bleibe dabei aber immer: "Das Virus ist schwer planbar."

Noch nichts Genaues war am Montag ebenfalls zur Frage der Verlustabdeckungen für die einzelnen Betriebe zu hören. "Wir werden das evaluieren und schauen, wie die Häuser finanziell dastehen", verwies Mayer auf die kommenden Wochen.

(APA)

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