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Abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren für Experten "Unfug"

Die Pensionsexperten sind von der neuen Regelung nicht begeistert.
Die Pensionsexperten sind von der neuen Regelung nicht begeistert. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Donnerstag hat der Nationalrat überraschend beschlossen, dass man nach 45 Arbeitsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 Jahren in Pension gehen kann. Pensionsexperten bezeichneten die Maßnahme als "Unfug".
Beschlüsse zu Steuern und Pensionen

Betroffen sind von der Neuregelung laut SPÖ rund 6.900 Männer pro Jahr. Pensionsexperte Bernd Marin bezeichnete die Maßnahme im Ö1-"Mittagsjournal" am Freitag als "Unfug".

Neue Pensionsregelung "Unfug" für Experten

"Wir drücken den Leuten fünf- bis sechsstellige Lebenspensionssummen in die Hand dafür, dass sie aufhören weiter zu arbeiten, obwohl sie vielleicht durchaus bereit wären, länger zu arbeiten", kritisierte Marin. Das sei "wirklicher Unfug". Die Maßnahme konterkariere die Bemühungen, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen.

Er sei dafür, Langzeitbeschäftigte zu bonifizieren - bei der beschlossenen Maßnahme handle es sich allerdings um eine "Arbeitskraftstilllegungsprämie". Sinn macht für Marin dagegen, dass Kindererziehungszeiten bis zu fünf Jahren berücksichtigt werden. Insgesamt vermisste er an den gestrigen Pensionsbeschlüssen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.

Begünstigung betrifft bis 2024 nur für Männer

Die Arbeiterkammer wies in einer Aussendung darauf hin, dass bis zum Jahr 2024 von der Begünstigung ausschließlich Männer betroffen sind. Frauen können bis dahin ab dem 60. Lebensjahr - abschlagsfrei - eine Alterspension in Anspruch nehmen.

Die Regelung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Personen mit 45 Arbeitsjahren, die ihren Pensionsantritt mit 1. Oktober 2019, 1. November 2019 oder 1. Dezember 2019 geplant haben, empfahl die Arbeiterkammer, einen Aufschub des Pensionsantritts auf 1. Jänner 2020 prüfen lassen.

Betroffen von der Regelung sind alle vorzeitigen Pensionsformen, sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen, das sind die Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung) ab dem 62. Lebensjahr, die Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen auch die Invaliditätspension.

Deutlich höhere Pensionszahlungen durch Neuregelung

Für die Betroffenen bedeutet die Maßnahme laut AK deutlich höhere Pensionszahlungen. Bei Langzeitversicherten etwa lägen die Pensionen nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt bei rund 2.553 Euro brutto. Die Abschlagsbefreiung bewirke eine Erhöhung auf 2.921 Euro brutto, also eine monatliche Erhöhung der Bruttopension um 368 Euro.

(APA/Red)

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