Er könne dies nach Einsicht in die Kontenvorgänge “ausschließen”, sagte Grassers Anwalt Manfred Ainedter am Mittwoch in der “ZiB 2”. Er zeigte sich überzeugt, dass das Verfahren gegen Grasser nicht in einer Anklage münden wird: Die Wahrscheinlichkeit dafür sei “aus heutiger Sicht Null”.
Nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse – an dem sich wohl nichts ändern werde – liege “nicht der geringste Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten meines Mandaten vor”. Auch an den abgehörten Telefonaten zwischen Grasser, Meischberger und Ernst Karl Plech sei nichts strafrechtlich Relevantes zu finden. “Nicht verboten” sei es, Konten in Liechtenstein zu haben, antwortete der Anwalt auf die Frage nach solchen Konten Grassers.
Erwin Soravia – dessen Internetfirma “OneTwoSold” unter der schwarz-blauen Regierung 2001 den Zuschlag für das Dorotheum erhielt – erklärte gegenüber der “ZiB 2”, dass er keine Provisionen an Grasser oder andere Personen bezahlt habe. Es seien nur 200.000 Euro “an zwei Beraterfirmen Roland Berger und Rosam geflossen, die geholfen haben, das Geschäft mitabzuwickeln”. Im Zuge der Buwog-Ermittlungen ist auch der Verdacht aufgetaucht, dass bei der Dorotheums-Privatisierung Gelder geflossen sein könnten. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft diesen Komplex seit dem Sommer.
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