Teils müssen Kunden monatelang auf ihr Geld warten, berichtete der Autofahrerclub ÖAMTC am Dienstag. Auch Verbraucher, die die Möglichkeit des kostenlosen Stornos in Anspruch genommen haben, müssen sich oft über Gebühr gedulden. Der ÖAMTC rät, sich nicht hinhalten lassen und auf das Recht zu bestehen.
ÖAMTC zu stornierten Reisen: Nur Reiseveranstalter haftbar
Das Argument der Reiseveranstalter, dass die Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie zurückerstattet habe, sei rechtlich irrelevant, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch haftbar."
Reisebüros und Plattformen als Erfüllungsgehilfen
Auch Reisebüros und Buchungsplattformen gingen teilweise ähnlich vor. "Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber zumeist die Funktion des c ein - demzufolge müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen Kundengelder rasch zurückzahlen."
(APA/Red)
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