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Abgabeschluss im Lizenzierungsverfahren

Altach und Austria Lustenau haben einen Lizenzantrag gestellt.
Altach und Austria Lustenau haben einen Lizenzantrag gestellt. ©VOL.AT/Luggi Knobel
Altach/Lustenau. Am kommenden Freitag, den 15. März endet die Abgabefrist für die Lizenzanträge zur Bundesliga-Saison 2013/14.

Nachstehend weitere Termine zum Lizensierungsverfahren, sowie die Erläuterung der wesentlichen Fragen von Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.

1) Worin liegt das wesentliche Ziel der Lizensierung?

Pangl: primäres Ziel der Österreichischen Fußball-Bundesliga ist die sogenannte „Wettbewerbskontinuität“, das heißt die Meisterschaft mit jener Anzahl der Klubs zu beenden, mit der diese begonnen worden ist. Hier geht es vor allem darum, den Stakeholdern (Fans, TV-Partner, Sponsoren,etc.) in geplanter Weise das Produkt „Österreichische Fußball-Bundesliga“ anzubieten. Dies ist uns in den letzten 10 Saisonen gelungen, mehr als 3.600 Spiele konnten planmäßig durchgeführt werden Um dieses Ziel zu gewährleisten konnte jedoch in Vergangenheit nicht jedem Antragssteller eine Lizenz erteilt werden.

2) Wie läuft das Lizensierungsverfahren konkret ab?

Pangl: die vom Klub eingereichten Unterlagen werden von der Lizenzadministration (d.s. der Lizenz-Manager und die Kriterien-Experten) nach dem Vieraugenprinzip und auf Basis der bestehenden Bestimmungen geprüft, wonach an das Entscheidungsgremium erster Instanz (Senat 5) Bericht erstattet wird. Hinsichtlich die finanziellen Kriterien gibt  der vom Klub beauftragte Wirtschaftsprüfer seinen Bericht und sein Urteil über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Fortbestandsprognose des Klubs ab. Danach werden die Unterlagen und Prüfberichte von der Lizenzadministration der Bundesliga (inkl. Finanzexperten der KPMG) analysiert und dem Senat 5 berichtet, der Senat 5 trifft in Folge auf Basis der geltenden Bestimmungen die notwendigen Entscheidungen.

3) Und wie erfolgt der Ablauf der weiteren Instanzen?

Pangl: sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz verweigert werden, so kann dieser innerhalb von zehn Tagen Protest beim Protestkomitee einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzubringen. Sollte die Lizenz auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Lizenzbewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Bundesliga, sondern entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts.

4) Welche Risiken bestehen trotz positiver Lizensierung?

Pangl: prinzipiell kann niemand (weder Klub noch Prüfer noch Lizenzgeber) eine Fortbestandsgarantie (ab-) geben. Vom Plan (negativ) abweichende wirtschaftliche Entwicklungen können (trotz Lizenzerteilung bzw. laufender Kontrolle) eintreffen. Die Kontrollmechanismen des Lizenzgebers sollen das wirtschaftliche Handeln der Klubs einerseits unterstützen, aber auch möglichst frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen. Die Klubs sind jedoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Die wirtschaftliche Basis wird ausschließlich von den Klubs und deren Management gelegt und von deren Wirtschaftsprüfern geprüft. Somit ersetzt das Lizensierungsverfahren keinesfalls die wirtschaftliche Verantwortung der jeweiligen Klubführung.

5) Termine Lizenzierungsverfahren 2013/14:

Freitag, 15. März 2013

Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Klubs

März / April 2013

Überprüfung der Unterlagen durch Lizenzadministration und Senat 5

Bis Dienstag, 30. April 2013

Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz)

10 Tage Protestfrist

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz)

Protestfrist plus 5 Kalendertage

Innerhalb von sieben Tagen (nach Zustellung Protestkomitee-Beschluss)

Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
Bis 31. Mai 2013

Entscheidung des Ständigen Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA

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