Im heutigen Volkswirtschaftlichen Ausschuss des Landes Vorarlberg wurde auf Antrag der Freiheitlichen die Vergabe öffentlicher Aufträge diskutiert. Im Zentrum steht folgender Gedanke: In Zeiten der Wirtschaftskrise sollen heimische Unternehmen verstärkt bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden.
Die eingebrachte Ausschussvorlage ist mit großer Mehrheit beschlossen worden ist, berichtet die Landtagsvizepräsidentin Monika Vonier am Mittwoch.
Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass die Landesregierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge regionale Unternehmen noch stärker berücksichtigt (im Rahmen der geltenden Rechtsnormen).
"Wertschöpfung im Land belassen"
„Wir wollen möglichst viel Wertschöpfung im Land belassen. Ein gutes Beispiel dafür sei die aktuelle, in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Wirtschaftskammer entstandene und Ende Mai gestartete Kampagne „#es lebe“, so VP-Wirtschaftssprecherin Vonier.
Generell soll die Vorarlberger Bevölkerung in dieser Thematik verstärkt ins Boot geholt werden, damit die vielfältigen Angebote des regionalen Handels, der regionalen Gastronomie und der regionalen Dienstleister noch mehr in Anspruch genommen werden.
"Möglichst viele Aufträge sollen bei uns in Vorarlberg bleiben"
„Wir müssen alles tun, um die heimische Wirtschaft zu stärken. Dazu ist es auch notwendig, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Aufträge bei uns in Vorarlberg bleiben“, umreißt der FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi die erfolgreiche Antragsinitiative der Freiheitlichen.
"Uns ist es wichtig, dass unsere heimischen Betriebe bei der Vergabe von Aufträgen aus Steuergeld noch stärker berücksichtigt und vorrangig behandelt werden. Hier muss in Zukunft das Motto lauten: ‚Vorarlberg zuerst!‘. Land, Gemeinden und auch die Landesgesellschaften tragen hier eine besondere Verantwortung."
Bitschi sagt außerdem zum heutigen Ausschuss: "Zwar war Schwarz-Grün – wie so oft – nicht bereit, unseren Antrag mitzutragen, aber unsere Forderungen wurden letztendlich alle im Rahmen einer Ausschussvorlage verabschiedet."
Neuauflage des „Handbuch zur Regionalvergabe“
Darüber hinaus soll die Neuauflage des „Handbuch zur Regionalvergabe“ der Wirtschaftskammer vorangetrieben werden, um insbesondere Bürgermeister sowie deren Mitarbeiter zu unterstützen sowie um regionale Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen zu können.
In diesem Zusammenhang ist das Bestbieterprinzip von zentraler Bedeutung: Im Land wird dieses Prinzip - soweit es das Vergaberecht erlaubt - bereits jetzt genutzt.
(Red.)
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