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Ab September: Schnellfahren teurer, Alkosünder härter bestraft

©APA
Für Verkehrssünder werden die Zeiten härter: In knapp zwei Wochen tritt das Verkehrssicherheitspaket von Verkehrsministerin Doris Bures (S) in Kraft, das höhere Strafen für Raser und härtere Maßnahmen gegen Alkohol am Steuer vorsieht.

Vorgesehen sind zudem verpflichtende Fahrkurse für Mopedlenker mit Praxis im Straßenverkehr. Wer sein Kind nicht ordnungsgemäß im Auto sichert, bekommt künftig Seminare aufgetragen.

Rasen wird mit September teurer: Wer abseits der Autobahn mit 30 km/h zu viel erwischt wird, muss mit mindestens 70 Euro rechnen. Maximal schlägt das Vergehen mit 726 Euro zu Buche. Bisher gab es keine Untergrenze für dieses Delikt. Wer noch schneller unterwegs ist (40 km/h zu viel im Ortsgebiet oder 50 km/h zu viel außerorts), muss zumindest 150 Euro berappen und seinen Schein für zwei Wochen abgeben.

Auf Autobahnen werden die Verkehrsstrafen zudem erstmals bundesweit vereinheitlicht: Organmandate kosten je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). Anonymverfügungen kosten zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung).

Teurer werden auch Alkohol-Vergehen, bei denen ab einem gewissen Beeinträchtigungsgrad sogenannte Coachings zur Anwendung kommen: Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3.700 Euro fällig (bisher 218 bis 3.633 Euro). Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, müssen ein Coaching absolvieren. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben. Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf bis 3.700 Euro angehoben und ist damit um 67 Euro teurer.

Wer noch mehr getrunken hat und am Steuer erwischt wird, muss ab Herbst auch mit einem längeren Führerscheinentzug rechnen. Ab 1,6 Promille muss man künftig seinen Schein für ein halbes Jahr abgeben, zwei Monate länger als bisher.

Strengere Regeln gibt es außerdem für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen wie Mopeds und Microcars: Um ein solches Fahrzeug lenken zu können, sind mindestens zwei Stunden Fahrpraxis im Verkehr und sechs am Übungsplatz sowie sechs Stunden Theorie inklusive Theorieprüfung notwendig. Bisher sah die Ausbildung für 15-jährige Mopedlenker nur Fahren am Übungsplatz, nicht aber begleitetes Fahren im Straßenverkehr vor.

Über 16-jährige Lenker konnten überhaupt ohne Fahrpraxis sofort am Straßenverkehr teilnehmen. Als “ein Teil des Verkehrssicherheitspakets” sei die Änderung essenziell für mehr Sicherheit auf den Straßen, “60 Prozent aller Mopedunfälle passieren Anfängern im ersten halben Jahr – das heißt, es fehlt ihnen an Fahrpraxis.” Wer schon bisher den Mopedausweis hat, hat ab September zwei Jahre Zeit, sich eine entsprechende Bestätigung bei der zuständigen Behörde zu holen, ohne Kurse nachholen zu müssen. Führerschein-Inhaber brauchen auch weiterhin keine Mopedausbildung.

Neu ist auch: Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen.

Mit der Verkehrssicherheit hat auch zu tun, dass die Wunschkennzeichen teurer werden. Die daraus gewonnenen Mittel fließen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds, der wegen des Sparpakets der Bundesregierung mit weniger Mitteln ausgestattet wurde. Aus diesem Topf werden Projekte wie beispielsweise die Schulung von Kindern finanziert. Taferl nach Maß wie “Karl 1” oder “Oma 5” kosten daher statt 145 Euro künftig 200 Euro.

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