Dabei hätte alles so gut laufen können für den 23-Jährigen. Als Zweitplatzierter der vergangenen DSDS-Staffel standen ihm fast alle Möglichkeiten offen, im deutschen Musikbusiness erfolgreich zu werden. Doch jetzt holt Menowin seine Vergangenheit ein.
Gegen Auflagen verstoßen
Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, hat das Amtsgericht Darmstadt Menowins offene Bewährung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen. “Herr Fröhlich wird den Rest seiner zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von 313 Tagen antreten”, bestätigt das Gericht gegenüber der “Berliner Zeitung”. “Herr Fröhlich hat sich nicht mehr bei seiner Bewährungshelferin gemeldet. Daraufhin wurde er dreimal vom Gericht vorgeladen, um Stellung zu nehmen. Zu diesen Terminen ist er nicht erschienen. Daraufhin wurde die offene Bewährung aufgehoben.”
Einspruch abgelehnt
Im Dezember 2005 wurde der Sänger wegen Betrugs und schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen Bewährungsauflagen wurde er damals vorzeitig aus der Haft entlassen. Aufgrund des Verstoßes muss er jetzt jedoch den Rest seiner Strafe – fast 11 Monate – wieder hinter Gittern absitzen. Ein Einspruch von Menowins Anwalt wurde vom Landgericht Darmstadt abgelehnt.
Wann der Sänger seine Reststrafe antreten muss, ist allerdings noch unklar. Über den Antrag auf Haftaufschub muss noch entschieden werden.
(seitenblicke.at/Foto: dapd)
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