Ab morgen sollen in Österreich nach dem Willen des Gesetzgebers Vermögensdelikte milder bestraft werden. Schwerer Diebstahl, schwerer Betrug, Veruntreuung und Untreue wird nun erst dann mit ein bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn der entstandene Schaden 300.000 Euro übersteigt. Bislang galt diese Strafdrohung schon ab einem Schaden von mehr als 50.000 Euro.
Das deutliche Anheben der sogenannten Wertgrenze wird von Richtern und Staatsanwälten kritisiert. So warnt die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte vor einer Bagatellisierung von Angriffen gegen fremdes Vermögen. Zudem wird Justizminister Wolfgang Brandstetter Klientelpolitik vorgeworfen. Als Universitätsprofessor für Wirtschaftsstrafrecht war Brandstetter Strafverteidiger von prominenten Angeklagten in Strafverfahren wegen Wirtschaftskriminalität gewesen.
Weniger Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Vermögensdelikten sind in Zukunft auch aus einem anderen Grund zu erwarten: Die Anforderungen für das Vorliegen der strafverschärfenden Gewerbsmäßigkeit wurden erhöht. Besonders Kriminaltouristen werden davon profitieren. Dem Angeklagten muss nun etwa die Absicht nachgewiesen werden, sich durch die wiederkehrende Tatbegehung ein „nicht bloß geringfügiges Einkommen“ zu verschaffen. Darunter versteht der Gesetzgeber monatlich mindestens 400 Euro.
Auf mehr Verständnis stößt in Justizkreisen die Gesetzesänderung, dass bei schwerem Raub die Mindeststrafe von fünf auf ein Jahr Gefängnis herabgesetzt wurde. Bislang musste beispielsweise auch ein drogensüchtiger Täter, der mit einem Taschenmesser ein paar Euro oder ein paar Gramm Marihuana geraubt hatte, zumindest für fünf Jahre ins Gefängnis.
Erhöhter Strafrahmen
Dem kritisierten Ungleichgewicht der Strafen für Vermögens- und Gewaltdelikte trug der Nationalrat mit erhöhten Strafrahmen für die verschiedenen Formen der Körperverletzung Rechnung. Ab 1.1.2016 können doppelt so hohe Geldstrafen für die einfache Körperverletzung verhängt werden. Denn die neue Obergrenze beträgt 720 Tagessätze und nicht mehr 360.
Die Höchststrafe für schwere Körperverletzung wurde von drei auf fünf Jahre Haft angehoben, jene für absichtlich schwere Körperverletzung von fünf auf zehn Haftjahre. Maximal die halben der für Erwachsene vorgesehenen Höchststrafen drohen neben Jugendlichen zukünftig auch jungen Erwachsenen von 18 bis 20 Jahren.
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