Ab 15. Juni 2012 braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass!

Die bisherigen Eintragungen im Pass der Eltern verlieren ihre Gültigkeit. Ab dem 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument. Das ist ein Reisepass oder – sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – ein Personalausweis.
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr sind die Reisedokumente gebührenfrei. Vom zweiten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beträgt die Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip 30 Euro. Wichtig: Die Eintragung im Pass der Eltern gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Der Pass mit der Eintragung behält aber seine Gültigkeit für den Erwachsenen bis zum darin gedruckten Ablaufdatum.
Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.
Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit einer zehnjährigen Gültigkeit ausgestellt.
Beim einbringen des Antrages muss das Kind, für das ein Pass beantragt wird, mit dabei sein. Mitzunehmen ist der Reisepass der Eltern und ein professionelles Portraitfoto, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Weiters ist die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes.
Im Gemeindeamt Vandans ist Heinz Scheider von der Bürgerservicestelle zuständig für die Passausstellung.
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