Gegenstand von Konsumentenbeschwerden sind auch die Spesen für die sogenannte Kreditrestschuldbestätigung, für die laut AK-Erhebung bis zu 58 Euro verlangt wird. Die AK spricht sich dafür aus, solchen Extraspesen generell einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben, und verweist auf ein jüngst ergangenes OGH-Urteil. Dieses geht der AK aber zu wenig weit, sie fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass diese Kontomitteilungen für Konsum- und Wohnkredite grundsätzlich kostenfrei zu sein haben. Außerdem sollen Banken Kreditnehmer mit Zahlungsproblemen nicht mit überbordenden Spesen zusätzlich belasten.
Mehr Transparenz gefordert
Die AK fordert generell mehr Transparenz bei Kreditverträgen. So sollten alle auf den Kreditnehmer zukommenden Spesen klar ausgewiesen und auch im Internet veröffentlicht werden. Den Konsumenten wird geraten, die verlangten Spesen genau darauf hin zu überprüfen, ob sie auch vertraglich geregelt wurden. Bei etlichen Spesen wie für Stundungen oder Sicherheitenwechsel gebe es Verhandlungsspielraum. Unterstützung könnten betroffene Kreditnehmer über die AK-Konsumentenberatung erhalten.
(APA)
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