Investor bekämpft UVP-Pflicht für Heumarkt-Projekt
"Diese Gesamtschau aller Auswirkungen hat das BVwG unrichtigerweise ausgeklammert und deshalb hat die Wertinvest eine Revision eingebracht", sagte Anwalt Karl Liebenwein zum "Kurier". Stattdessen werde der Ansicht gefolgt, "allein die nicht wesentliche Beeinträchtigung einer einzelnen Sichtachse" - nämlich jene vom Belvedere - könne zum Entzug des Weltkulturerbes führen. Diese Gefahr sieht Liebenwein nicht.
Gegenseite will reguläre UVP
Aber auch die Gegenseite hat laut dem Bericht zufolge eine Revision eingebracht - jedoch nur gegen das verordnete "vereinfachte UVP-Verfahren": Man wolle eine reguläre UVP erreichen, wo nicht nur das Stadtbild eine Rolle spiele, "sondern etwa auch Frischluftschneisen", hieß es.
Der Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) hat kürzlich im Landtag bekräftigt, dass man sich weiter dafür einsetzen werde, dass der Welterbestatus der Inneren Stadt erhalten bleibt. Ludwig verwies auf Maßnahmen, die zuletzt gesetzt wurden, hielt aber auch fest, dass man den Investor nicht zwingen könne, eine bestimmte Variante einzureichen.
Das Heumarkt-Projekt wurde nach Bedenken der UNESCO, die Auswirkungen auf das Stadtbild befürchtet, bereits wiederholt redimensioniert. Aktuell ist geplant, ein Wohnhaus mit 49,95 Metern Höhe zu errichten und den Neubau des Hotels Intercontinental mit 47,85 Metern zu beschränken. Die Innenstadt verbleibt einstweilen auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten.
(APA)
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