Wiener Antiquar wegen NS-Wiederbetätigung vor Geschworenen
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte Schaden das Propagandamaterial nicht ohne nähere Erklärung oder Aufbereitung öffentlich anbieten und nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere herausgegeben dürfen. Der Besitzer von derartigem Material müsse gewährleisten, dass diese nicht zur Wiederbetätigung verwendet werden. Das sei im konkreten Fall unterblieben.
Dem traten zuletzt Schadens Verteidiger Lukas Kollmann und Michael Pilz entgegen. "Wir sind optimistisch, dass das Strafverfahren ein gutes Ende nehmen wird. Wir werden versuchen, das Gericht von der Unschuld unseres Mandanten zu überzeugen", hieß es gegenüber der APA. Beim Angeklagten handle es sich um einen "aufrechten Antifaschisten" und einen Buchhändler mit jahrzehntelanger Erfahrung, der sich der Wissenschaft verschrieben habe.
(APA)
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