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EU-Innenminister sollen gewichtige EU-Asylgesetze billigen

Abgelehnte Asylwerber sollen leichter abgeschoben werden dürfen
Abgelehnte Asylwerber sollen leichter abgeschoben werden dürfen ©APA/dpa-Zentralbild
Die EU-Innenministerinnen und -minister wollen am Montag in Brüssel ihre Positionen zu gewichtigen Teilen des EU-Asyl- und Migrationspakts beschließen: Drei Verordnungen sollen Rückführungsverfahren sowie Asylverfahren in der gesamten EU schneller, einfacher und effizienter machen. Zudem strebt die dänische Ratspräsidentschaft eine Einigung zum neuen Solidaritätspool zur Verteilung von Asylsuchenden an. Österreich wird durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vertreten.

Unsicher ist laut EU-Diplomaten noch eine Einigung zum EU-Rückführungsgesetz für schnellere Abschiebungen. Umstritten ist hier vor allem, ob von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. Ziel ist, dass in einem EU-Land abgelehnte Asylsuchende nicht in ein anderes weiterziehen, und dort erneut um Bleiberecht ansuchen. Mehrere EU-Staaten wollen nach wie vor die gegenseitige Anerkennung freiwillig und nicht verpflichtend sehen. Auch andere Details der Regelung sind laut EU-Diplomaten noch umstritten. Die dänische Ratspräsidentschaft will aber bis Montag versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden.

Keine verpflichtende Abschaffung des Verbindungskriteriums

Die Vorschläge für Ratspositionen zu sicheren Herkunftsländern beziehungsweise Drittstaaten gelten hingegen als weniger kontrovers, und dürften ziemlich sicher von den Ministern abgesegnet werden. Beim überarbeiteten Konzept für sichere Drittstaaten sorgten die geplanten Änderungen beim sogenannten Verbindungskriterium im Vorfeld für Diskussionen. Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat soll in Zukunft nicht mehr nötig sein. Österreich tritt für die Abschaffung des Verbindungskriteriums ein, die jedoch nicht verpflichtend sein wird. So sollen die EU-Staaten laut Ratsangaben entscheiden dürfen, ob sie dieses weiter anwenden oder etwa bereits die Durchreise durch einen sicheren Staat als ausreichende "Verbindung" für eine Abschiebung betrachten.

Gelingen am Montag die Einigungen auf alle drei Ratspositionen, ist der Weg offen für die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Das Ziel dabei ist, sich aus den jeweiligen Positionen und dem Kommissionsvorschlag auf ein EU-Gesetz zu einigen. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) zeigte sich am Freitag bei einem Pressetermin optimistisch: Die EU-Länder seien insgesamt "auf einer Linie".

EU-Länder entscheiden über Ausnahmen von Solidaritätspflicht

Bereits eine politische Einigung will die dänische Präsidentschaft auf den sogenannten Solidaritätspool erzielen, ein Kernstück des neuen Asylpakts. Erst im November hatte die EU-Kommission ihre ersten Vorschläge für die Aufteilung der Asylsuchenden vorgelegt. Sie stufte dabei die EU-Länder nach ihrem "Migrationsdruck" ein, der bei der Verteilung eine gewichtige Rolle spielt. Österreich durfte demnach beantragen, von seinen Solidaritätspflichten ganz oder teilweise befreit zu werden.

Die finale Entscheidung, welche EU-Länder von ihren Pflichten befreit und welche Länder auf den Solidaritätspool zugreifen dürfen, müssen die Ministerinnen und Minister am Montag treffen. EU-Diplomaten rechneten aber im Vorfeld mit einer Einigung. Zahlen zum Pool kursieren, wurden von der Kommission aber offiziell bisher nicht genannt, und werden auch am Montag diskutiert. Weiters soll der Rat einen Fahrplan für die Einführung der Interoperabilitätsarchitektur der EU 2027-2028 billigen. Dabei geht es um die gemeinsame Sicherung der EU-Außengrenzen - ein weiterer wichtiger Baustein im neuen Asyl- und Migrationspakt, der bis Mitte 2026 umgesetzt sein soll.

(APA)

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