Egisto Ott am kommenden Dienstag vor OGH
Es geht um ein Verfahren, das im vergangenen März am Wiener Landesgericht mit einem erstinstanzlichen Freispruch für Ott zu Ende gegangen ist, dem Verrat von Amtsgeheimnissen und ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen vorgeworfen worden war. Ott war unterstellt worden, er hätte Informationen über ein Treffen des sogenannten Berner Clubs beschafft und Jenewein eine Liste mit Namen von BVT-Beamten übermittelt, die an der länderübergreifenden Begegnung von Nachrichtendienst-Mitarbeitern teilgenommen hatten. Auch die Weitergabe von Informationen über die nach dem Ibiza-Video eingesetzte "Soko Tape" sowie Fotos, die zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Ankauf von Lederhosen zeigten, waren verfahrensgegenständlich.
Staatsanwaltschaft akzeptierte Freispruch für Ott nicht
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch für Ott nicht. Sie brachte dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, die nun in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast behandelt wird. Wie auch immer dieser ausgeht: Richtig spannend wird es für Ott ab Ende Jänner, wenn er sich wegen geheimer nachrichtendienstlicher Tätigkeit zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauchs am Wiener Landesgericht zu verantworten haben wird.
Zum Gerichtstag vor dem OGH sind auch Jenewein und die Ex-Kickl-Mitarbeiterin geladen, die im vergangenen März als Mitangeklagte in eigenen Verfahrenskomplexen jeweils zwölf Monate bedingt ausgefasst und dagegen jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung erhoben hatten. Zwar wurde Jenewein von jenen Fakten freigesprochen, die einen Konnex zu Ott hatten. Er wurde jedoch des Missbrauchs der Amtsgewalt für schuldig befunden, weil er als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses die damalige Kickl-Mitarbeiterin beauftragt haben soll, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein ein Schlagring gefunden, was vom Erstgericht als Verstoß gegen das Waffengesetz qualifiziert wurde.
(APA)
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