Verein ZARA: 1.716 Meldungen zu Hass im Netz
46 Prozent (798 Fälle) der Hass-Meldungen ordnete die NGO als (straf-)rechtlich relevant ein, 54 Prozent als nicht rechtlich relevant.
Unter den als strafrechtlich relevant eingeordneten Meldungen waren am häufigsten Beleidigungen (30 Prozent), gefolgt von Verhetzung (17 Prozent) und Cyber-Mobbing (10 Prozent). Verstöße gegen das Verbotsgesetz machten neun Prozent der Meldungen aus, gefährliche Drohungen fünf Prozent und (Cyber-)Stalking drei Prozent. Weitere 26 Prozent fielen unter "sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände", so ZARA.
ZARA: Auch rechtlich zulässige Inhalte verletzen
Inhaltlich widmete sich der diesjährige Bericht dem Thema "Lawful but Awful". Er zeige auf, wie sehr auch rechtlich zulässige Inhalte im Netz Menschen "verletzen, zum Schweigen bringen und insgesamt einen fairen, demokratischen Diskurs verhindern", so ZARA.
"Legaler Online-Hass prägt den Alltag vieler Menschen und macht sichtbar, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt, wenn es um den Schutz der Menschenwürde geht. Genau an dieser Schnittstelle beginnt die Arbeit von ZARA: Wir hören zu, beraten und handeln, wo andere Systeme nicht greifen", erklärte ZARA-Geschäftsführerin Rita Isiba laut Presseaussendung des Vereins.
1.985 individuelle Beratungen für Betroffene
ZARA führte laut dem Bericht im letzten Beratungsjahr 1.985 individuelle Beratungen für Betroffene und Zeuginnen bzw. Zeugen durch. Dazu zählten insbesondere die psychosoziale Beratung sowie das rechtliche Einschätzen der Hassmeldungen. 404 Mal habe die Beratungsstelle die Entfernung von Hass-Posts beantragt, so der Bericht.
Besonders stark von Hass im Netz betroffen sind laut ZARA Frauen und weiblich gelesene Personen. Gleichzeitig seien diese besonders aktiv beim Melden: 70 Prozent der Online-Hass-Meldungen bei ZARA stammen von nicht-männlichen Personen, hieß es.
(APA)
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