Bessere Betrugsprüfungen sollen 110 Millionen Euro bringen
Das Paket, das bereits in den Nationalrat eingebracht wurde, ist durchaus umfangreich. Darin enthalten ist auch etwa die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung von Luxusimmobilien. Bisher profitierten Unternehmen nämlich davon, dass sie sich für Wohnbau bezahlte Umsatzsteuern vom Staat zurückholen konnten. Immerhin 50 Millionen erwartet man sich daraus, womit es der zweitgrößte Posten im Paket ist.
Neuerung bei Verkauf von Autowracks
40 Millionen wiederum verspricht sich das Finanzministerium aus der Einschränkung der Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe bei Verkäufen von Autowracks ins Ausland. Bei Insolvenzverfahren sollen künftig Abzugssteuern (insbesondere Umsatz- und Lohnsteuer) sowie die Sozialversicherungsbeiträge anfechtungsfest sein. Nur dort, wo mangels Masse kein Konkursverfahren möglich ist, sind Anfechtungen zur Finanzierung der Verfahrenskosten weiter zulässig, und zwar bis zur Höhe von 4.000 Euro. Dieser Punkt soll 30 Millionen bringen.
Härtere Strafen wird es für Abgabenhinterziehung geben. Pönalen müssen nämlich in Zukunft auch dann bezahlt werden, wenn vorsätzlicher Betrug gar keine Gewinne, sondern Verluste nach sich zieht. Die Bargeldannahme in Finanzämtern wird - analog zu Banken - auf 10.000 Euro begrenzt, um Schwarzgeld und Geldwäsche zu unterbinden.
Erweiterte Auskunftspflichten
Erweitert werden die Auskunftspflichten und Ermittlungsmöglichkeiten bei Sozialbetrugsfällen. Derzeit gelten im Bereich der Sozialversicherung die Auskunfts- und Einsichtsgewährungspflichten gegenüber den Prüferinnen und Prüfern ausschließlich gegenüber dem Dienstgeber sowie den Versicherten. Diese wird nun auf alle Personen ausgeweitet, die potenziell Informationen über den Beschäftigungssachverhalt haben könnten. Das betrifft etwa Auftraggeber oder Dienstnehmer anderer Unternehmer.
Zu jenen Maßnahmen, die auch beträchtlichere Einnahmen (16 Millionen) bringen sollen, gehört die Erweiterung der Auftraggeber-Haftung am Bau. Das Finanzministerium geht davon aus, dass im Baubereich praktisch alle Subleistungen, die von betrügerisch tätigen Bauunternehmen herrühren, als reine Arbeitskräfteüberlassung abgewickelt werden. Daher hält man die bestehende Haftung von maximal 25 Prozent am Gesamtauftragsvolumen für viel zu niedrig bemessen. Um mehr Wirkung zu entfalten, wird der Satz auf 40 Prozent angehoben.
Für Marterbauer Frage der Gerechtigkeit
Bekämpfung des Steuerbetrugs sei weit mehr als eine budgetäre Maßnahme, meint Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) zu dem Paket: "Es ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit." Mit dem nun vorgelegten Paket setze man zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der redlichen Wirtschaft. Zudem würden Steuerlücken, die vor allem Menschen mit viel Geld nutzen, um das Steuersystem mit "steuerschonenden" Konstruktionen zu umgehen, geschlossen.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) betont, dass auch die Rechtssicherheit erhöht werde und man für effizientere Verfahren sorge. Das Ergebnis sei ein Paket, das einen Teil zur notwendigen Budgetkonsolidierung beitrage und mehr Fairness gegenüber den redlichen Unternehmen sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern darstelle.
(APA)
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