Lange Haft für deutschen Fußballtrainer nach Missbrauch
Gegen ihn wurde außerdem die Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit kommt er nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht frei, sondern wird in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht.
Opfer in Wohnung gelockt
Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2014 und 2021 mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht und zum Teil auch vergewaltigt hatte. Diese lockte er unter Vorwänden in seine Wohnung und betäubte sie dort mit Schlafmitteln in Getränken und Schokolade.
In anderen Fällen verabreichte er seinen Opfern große Mengen Alkohol und missbrauchte sie anschließend sexuell. Die Taten filmte er zum Teil. Seine Opfer hatte er zuvor unter falscher Identität kontaktiert und eine Bedrohungslage fingiert. Anschließend bot er sich mit seinem richtigen Namen als Helfer an.
Ein erstes Urteil gegen den Trainer aus dem Jahr 2023 war vom BGH im Februar 2024 wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben worden. Grund dafür war, dass ein medizinischer Sachverständiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Aussagen eines Opfers befragt worden war, das zuvor ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte. Dabei ging es um die Verurteilungen in sieben der insgesamt 69 Fälle. Darüber musste das Landgericht neu entscheiden, der zweite Prozess begann im September 2024. Das Urteil, das nun rechtskräftig wurde, fiel schließlich im Dezember 2024.
(APA/AFP)
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