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Wegen Formfehler: Wahlanfechtung in Nenzing abgewiesen

Wahlanfechtung in Nenzing abgewiesen.
Wahlanfechtung in Nenzing abgewiesen. ©VN/Böcken
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Wahlanfechtung in Nenzing zurückgewiesen. Eingebracht wurde sie vom SPÖ-Kandidaten Johannes Schallert – allerdings nicht von der zuständigen Fraktion.

Der Fall rund um die Bürgermeisterwahl in Nenzing hat eine rechtliche Nachspielzeit erhalten – allerdings ohne Ergebnis für den Kläger. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Herbstsession eine Wahlanfechtung des SPÖ-Kandidaten Johannes Schallert formell abgewiesen, berichtet der ORF Vorarlberg. Grund: Die Anfechtung wurde nicht von der wahlwerbenden Gruppe, sondern von Schallert persönlich eingebracht – und das ist laut Gesetz unzulässig.

Schallert durfte nicht kandidieren

Im März dieses Jahres wurden in ganz Vorarlberg Bürgermeister und Gemeindevertretungen gewählt. In Nenzing wollte auch Johannes Schallert für das Bündnis "Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie" als Bürgermeister antreten. Die Gemeindewahlbehörde ließ ihn jedoch nicht zur Wahl zu, woraufhin Schallert den Rechtsweg wählte und den VfGH anrief. Sein Ziel: Die Wahl in Nenzing sollte wiederholt werden.

Warum Schallert nicht antreten durfte

Ihm wurde untersagt, als Bürgermeisterkandidat für die SPÖ anzutreten, weil sein Wahlvorschlag angeblich nicht den formalen Anforderungen entsprach. Es gebe verschiedene Mängel, die zu einem nicht einheitlichen Elaborat führten: Schallert hatte seine gesammelten Unterschriften nicht durchnummeriert. Außerdem hatte er für jedes Haus ein neues Blatt Papier genommen – aus Datenschutzgründen. Es sei schon möglich, dass er einen Fehler gemacht habe, gibt er bereits im März zu. Doch ohne genau zu wissen, was falsch war, konnte er diesen Mangel nicht innerhalb von 48 Stunden ausbessern.

Doch nun der Dämpfer: Das Höchstgericht entschied, dass Schallert zur Anfechtung nicht berechtigt war. "Nur die wahlwerbende Gruppe selbst hätte diese Wahlanfechtung einbringen dürfen", so ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Rechtlich ist jetzt alles entschieden

Mit dieser Entscheidung ist die Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahl 2025 nun auch aus rechtlicher Sicht abgeschlossen. Weitere Wahlanfechtungen sind beim VfGH derzeit nicht anhängig, wie aus Wien bestätigt wurde.

Was bleibt, ist ein formaler Fehler mit politischer Brisanz – und ein enttäuschter Kandidat, der gar nicht erst zur Wahl antreten durfte. Ob Schallert und seine Fraktion weitere Schritte planen, ist derzeit nicht bekannt.

(Red.)

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