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Wieder mehr Pflegegeldbezieher

Mehr als eine halbe Mio. Menschen bezieht Pflegegeld
Mehr als eine halbe Mio. Menschen bezieht Pflegegeld ©APA/THEMENBILD
Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im September neuerlich etwas angestiegen. Mit insgesamt 503.725 Anspruchsberechtigten lag die Zahl um 2,12 Prozent über jener des Vergleichzeitraums des Vorjahres (493.250). Gegenüber dem Vormonat August (502.684) gab es mit plus 0,21 Prozent ebenfalls einen kleinen Zuwachs.

Damit blieb die Zahl der Bezieher weiterhin über einer halben Million Betroffenen. Erstmals wurde die Marke von 500.000 Anspruchsberechtigten bereits im Mai überschritten (mit 500.554 Betroffenen). Zum Halbjahr (Juni) stieg die Zahl auf 501.205 und blieb dann beständig über dieser Marke.

Bezieherkreis überwiegend weiblich

Bezüglich der Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe entfielen - gerundet - im September 29,9 Prozent auf Stufe 1, 20,9 Prozent auf Stufe 2, 19,1 Prozent auf Stufe 3, 14,8 Prozent auf Stufe 4, 11,4 Prozent auf Stufe 5, 4,3 Prozent auf Stufe 6 und 1,7 Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf. Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Bedarf nach Stunden.

Von den 503.725 Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 307.913 Frauen (61,1 Prozent) und 195.812 Männer (38,8 Prozent) befanden sich im September unter den Betroffenen.

Demografischer Wandel und steigende Lebenserwartung

Bereits im Mai - beim erstmaligen Überschreiten der 500.000er-Marke - hieß es seitens des Sozialministeriums von Ressortchefin Korinna Schumann (SPÖ), der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung würden sich auch in der steigenden Anzahl von anspruchsberechtigten Personen und bei der Entwicklung der Pflegegeldanträge zeigen. Positiv hob sie damals hervor, dass die jährliche Valorisierung der Geldleistung um den Anpassungsfaktor trotz Spardrucks abgesichert werden konnte.

Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*: 1/1993 - 230.344 1/1994 - 233.952 1/1995 - 242.097 1/1996 - 246.013 1/1997 - 258.391 1/1998 - 257.261 1/1999 - 261.221 1/2000 - 266.052 1/2001 - 271.457 1/2002 - 276.411 1/2003 - 282.220 1/2004 - 283.293 1/2005 - 296.210 1/2006 - 311.357 1/2007 - 322.907 1/2008 - 330.184 1/2009 - 345.543 1/2010 - 355.338 1/2011 - 359.521 1/2012 - 431.914 1/2013 - 432.248 1/2014 - 451.461** 1/2015 - 457.821 1/2016 - 452.828 1/2017 - 456.103 1/2018 - 458.636 1/2019 - 454.952 1/2020 - 469.328 1/2021 - 461.668 1/2022 - 466.792 1/2023 - 469.998 1/2024 - 475.474 1/2025 - 495.451 09/2024 - 493.250 05/2025 - 500.554 06/2025 - 501.205 07/2025 - 502.304 08/2025 - 502.684 09/2025 - 503.725 * 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu 70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012 vereinheitlicht) **2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug daher ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine Monatserhebung umgestellt Quelle: Sozialministerium Pflegegeld und Stundenbedarf: Euro: Pflegebedarf (mindestens): Stufe 1: 200,80 65 Stunden Stufe 2: 370,30 95 Stunden Stufe 3: 577,00 120 Stunden Stufe 4: 865,10 160 Stunden Stufe 5: 1.175,20 180 Stunden * Stufe 6: 1.641,10 180 Stunden * Stufe 7: 2.156,60 180 Stunden * *) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig: Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand. Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig. Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder gleich zu achtender Zustand.

(APA)

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