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Arbeitslose dürfen ab 2026 nur mehr selten dazuverdienen

Auf dem Bild sieht man einen Mann. Er geht auf die Tür einer AMS-Filiale zu.
Auf dem Bild sieht man einen Mann. Er geht auf die Tür einer AMS-Filiale zu. ©APA/THEMENBILD
Ab 2026 dürfen sich Arbeitslose nur mehr in seltenen Fällen durch einen Nebenjob etwas zu ihrem Arbeitslosen-Geld dazuverdienen. Bisher war das für alle möglich. Heuer konnten sie rund 550 Euro im Monat dazuverdienen. Diese Möglichkeit nutzten fast 10 Prozent der Arbeitslosen. Die neue Regelung soll dazu führen, dass die Menschen schneller wieder in den Arbeitsmarkt finden.

Nur 4 Personen-Gruppen sind ausgenommen. Das sind Langzeit-Arbeitslose über 50 Jahren und Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent. Auch wer über ein Jahr krank war oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf einmalig höchstens 26 Wochen geringfügig arbeiten. Personen, die den Nebenjob schon vor ihrer Arbeitslosigkeit hatten, dürfen ihn weiter ausüben.

(APA)

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