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USB-C wird Pflicht: EU verschärft Ladegerät-Vorschriften ab 2028

Ladebuchsen in Elektrogeräten
Ladebuchsen in Elektrogeräten ©APA/dpa/Mohssen Assanimoghaddam
Ab 2028 müssen sich Hersteller und Konsumenten auf eine große Änderung bei Ladegeräten einstellen. Ein EU-Beschluss soll für mehr Ordnung, weniger Müll und eine einheitliche Lösung sorgen – doch es gibt Ausnahmen.

Ab 2028 gelten in der Europäischen Union strengere Vorgaben für Netzteile und Ladegeräte. Eine neue Verordnung verpflichtet Hersteller, eine einheitliche Schnittstelle – konkret USB-Typ-C – für zahlreiche elektronische Geräte zu verwenden. Die neuen Regeln betreffen vor allem Netzteile mit einer Leistung von unter 240 Watt.

Was sich ändert – und für wen

Schon ab Ende 2024 mussten Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte mit USB-C ausgestattet sein. Ab 2028 geht die EU nun einen deutlichen Schritt weiter: Auch Laptops, Monitore, WLAN-Router, Set-Top-Boxen und Spielkonsolen sollen künftig den Standard unterstützen. Damit wird der Anwendungsbereich der bisherigen Vorgaben erheblich ausgeweitet.

Einheitlicher Standard gegen Kabelchaos und Elektroschrott

Das Ziel der EU ist klar: Weniger Elektroschrott, mehr Verbraucherfreundlichkeit und ein einheitlicher Standard beim Laden elektronischer Geräte. Unterschiedliche Kabeltypen und inkompatible Ladegeräte sollen der Vergangenheit angehören. Laut Verordnung müssen neue Netzteile künftig mit einem abnehmbaren Kabel ausgestattet sein – das erleichtert den Austausch bei Defekten und verlängert die Lebensdauer.

Ein weiterer Aspekt: Alle Ladegeräte müssen künftig über einen Überspannungsschutz verfügen. Zudem soll ein neues EU-Logo („Common Charger EU Logo“) für Transparenz sorgen und den Kunden auf einen Blick zeigen, ob das Ladegerät den Vorgaben entspricht.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Nicht alle Geräte sind von der Verordnung betroffen. Ausgenommen sind spezialisierte Geräte, etwa für medizinische Anwendungen, Feuchträume oder spezielles Spielzeug mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Auch fest verbaute Ladeeinheiten – etwa in Einbauküchen oder industriellen Maschinen – fallen nicht unter die Regelung.

(VOL.AT)

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