Verdächtiger im Fall-Maddie: "Ich glaube nicht, dass ich noch lange leben werde"

Der Deutsche Christian B., Hauptverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Madeleine "Maddie" McCann, ist seit September auf freiem Fuß. Obwohl gegen ihn kein Untersuchungshaftbefehl besteht, gilt er weiterhin als Verdächtiger – und wird nach wie vor überwacht.
"Glaube nicht, dass ich noch lange leben werde"
Laut einem Bericht der britischen Daily Mail erklärte der 48-Jährige: "Ich glaube nicht, dass ich noch lange leben werde. Sie tun alles, um mich zum Schweigen zu bringen. Ich bin hereingelegt worden." Er beteuert, nicht der Mann zu sein, als der er in der Öffentlichkeit dargestellt werde. Die Ermittler hätten ein "Phantom" erschaffen und ihm seinen Namen gegeben.

Der mehrfach vorbestrafte Deutsche war 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal verurteilt worden. In einem weiteren Verfahren wurde er später freigesprochen. Keines der Verfahren stand im Zusammenhang mit dem Fall Maddie.
Nach seiner Entlassung unterliegt B. einer sogenannten Führungsaufsicht. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte, dass er eine elektronische Fußfessel tragen und jeden Wohnortswechsel genehmigen lassen muss. Zudem muss er sich monatlich bei einem Bewährungshelfer melden. Bei Verstößen droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Verdächtiger wird rund um die Uhr beobachtet
Christian B. schildert laut Daily Mail, wie schwer ihm das Leben in Freiheit falle: Die Polizei beobachte ihn rund um die Uhr, er sei zuletzt aus einem Hotel geworfen worden und habe sogar auf einem Fußballfeld übernachtet. Auch ein Obdachlosenheim habe ihn nicht aufgenommen.
Im Gespräch mit der Daily Mail bestritt er erneut jegliche Beteiligung am Verschwinden von Maddie McCann: Auf die Frage, ob er das Kind entführt und getötet habe, antwortete er: "Nein, natürlich nicht."
Die Ermittlungen gegen ihn dauern an. Die Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf Christian B.s frühere Aufenthalte in Portugal sowie auf die Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der ihm eine Neigung zu schweren Straftaten attestiert. Eine Anklage im Fall Maddie wurde bislang nicht erhoben.
(VOL.AT)
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