Anschlagswilliger 15-jähriger Wiener IS-ler auf freiem Fuß

Reguläres Strafende wäre Anfang November gewesen. Dem der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation für schuldig befundenen 15-Jährigen wurden zwei Monate und zwölf Tage "erlassen", die er noch zu verbüßen gehabt hätte.
Anfang März in elterlicher Wohnung festgenommen
Der 15-Jährige war am 7. März in der elterlichen Wohnung festgenommen worden, nachdem die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und das Wiener Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) aufgrund von Hinweisen aus seiner Schule auf ihn aufmerksam geworden waren. Zwei Eltern hatten sich unabhängig voneinander an den Verfassungsschutz gewandt, weil die radikale Gesinnung des Burschen aufgefallen war. Er hatte in der Klasse bzw. am Schulgelände Mitschülern Propaganda-Videos des IS, darunter auch Clips mit Enthauptungen von Gefangenen und Geiseln des IS gezeigt.
Der 15-Jährige besuchte dieselbe Schule wie der Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 im Namen des IS in der Innenstadt vier Personen erschossen hatte, ehe er von der Polizei getötet wurde. Wie nach seiner Festnahme die Auswertung des sichergestellten Handys und Chat-Verläufe zeigten, hatte der 15-Jährige den Attentäter regelrecht verehrt. "Möge Gott ihm gnädig sein", äußerte sich der 15-Jährige etwa gegenüber einem anderen IS-Sympathisanten.
Im Spind des Burschen in der Schule stießen die Ermittler auf ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern, das sich der Jugendliche beschafft hatte, nachdem Anschlagsgedanken in ihm gereift waren. Er hatte sich im Internet auch Bombenbau-Anleitungen besorgt und Online-Tutorials zu Selbstmord-Attentaten konsumiert, wobei er speziell an Anschlägen mit Autobomben interessiert war.
"Hab' mit dem Gedanken gespielt, einen Anschlag zu verüben"
"Ich hab' mit dem Gedanken gespielt, einen Anschlag zu verüben", gab der Sohn eines an einer Hochschule beschäftigten Wissenschafters vor zwei Monaten in seiner Hauptverhandlung am Wiener Landesgericht zu. Er hätte aber "keinen Plan" gehabt: "Ich könnte mir nicht zutrauen, wen zu töten. Ich bin 15 Jahre alt." Ihm hätten "die Mittel, das umzusetzen" gefehlt.
Der Bursch war erst 2024 zum Islam konvertiert. Über TikTok radikalisierte er sich in kürzester Zeit. Im Internet stieß er auf Gleichgesinnte, mit mehreren in Wien wohnhaften IS-Anhängern in seinem Alter vernetzte er sich und traf sich mit diesen teilweise auch im realen Leben.
IS-Netzwerk umfasste verhinderte Attentäter auf Wiener Westbahnhof und Wiener Hauptbahnhof
Zu dem Netzwerk zählten der verhinderte 15-jährige Westbahnhof-Attentäter, der am 21. Juli nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurde, und der zuletzt am 2. September nicht rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingt verurteilte 18-Jährige, der einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof am 11. September 2023 im letzten Moment nicht umgesetzt hatte. Nach seiner ersten Verurteilung betätigte sich der 18-Jährige als IS-Propagandist, was ihm eine bereits zweite Vorstrafe wegen terroristischer Vereinigung bescherte. Teil des Netzwerks war weiters ein am vergangenen Dienstag rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingt verurteilter 18-Jähriger, der mit ChatGPT Anschlagsfantasien erörtert hatte. Diese hatten sich auf die israelische Botschaft in Wien und das Islamische Zentrum Imam Ali in Wien-Floridsdorf bezogen.
Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage mitteilte, wurde dem 15-Jährigen im Zusammenhang mit seiner bedingten Erlassung ein Kontaktverbot zu diesen drei IS-Gesinnungsgenossen auferlegt. Er muss auch einen weiteren IS-ler meiden, der es als 20-Jähriger auf bereits zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung gebracht hat und sich aktuell wieder in U-Haft befindet, nachdem ein drittes Ermittlungsverfahren wegen einschlägiger Betätigung gegen ihn eingeleitet wurde.
Dem Ende August enthafteten 15-Jährigen wurde seitens des Gerichts auch aufgetragen, sich weiterhin einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Ausbildung fortzusetzen. Seine Termine bei der Bewährungshilfe hat er ebenfalls einzuhalten.
(APA)
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