Die ersten vier Wochen mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz sind nach Ansicht des Gemeindebunds "relativ ruhig" verlaufen. Es gebe wenige Anfragen und kaum Aufregung, hieß es. Das Interesse an alltäglichen Vorgängen in Gemeinderäten sei enden wollend. In einzelnen Gemeinden wären spezifische Anfragen eingelangt, das liege allerdings an jeweils aktuellen Spezialthemen. Zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen habe es "keine negativen Rückmeldungen" gegeben. Die betroffenen Orte mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hätten sich gut vorbereitet und auch schon vor dem 1. September viele Daten publiziert. Beispiele dafür finden sich im Informationsregister data.gv.at.
Betroffen von der Informationsfreiheit sind u. a. Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit der Verwaltung betraute Stellen. Antworten müssen sie "ohne unnötigen Aufschub", aber spätestens vier Wochen nach Einlagen der Anfrage. Die Frist kann unter Umständen auf acht Wochen ausgedehnt werden.
Hametner: Viele Häuser lehnen sich auf Frist zurück
Mit dem Portal FragDenStaat.at des Forums Informationsfreiheit können Anfragen gestellt und Antworten auf Wunsch veröffentlicht werden. Im September gab es darüber 223 Anfragen, teilte Vorstandsmitglied Markus Hametner am Freitag auf APA-Anfrage mit. Auf 148 dieser Anfragen gibt es ihm zufolge noch keine Antwort. Auch 61 der 90 Anfragen aus der ersten Septemberwoche harren einer Rückmeldung.
"Dass viele Häuser sich offenbar auf den vier Wochen Frist zurücklehnen, statt die Verpflichtung, 'ohne unnötigen Aufschub' zu antworten, ernst zu nehmen, enttäuscht angesichts der politischen Versprechen eines Paradigmenwechsels", so Hametner. Er selbst habe drei Wochen nach seiner ersten Anfrageserie an alle Ministerien - in der es um die Leitlinien für die Beantwortung von Anfragen geht - bisher sechs Antworten erhalten, sieben blieben noch aus. Die erste inhaltliche Antwort sei bereits am ersten Tag aus dem Finanzministerium gekommen.
Hametner kritisierte allerdings, dass große Behörden Anfragen per E-Mail nicht zulassen. Versuche man beispielsweise, auf diese Art eine Anfrage an das Justizministerium zu stellen, erhalte man die Nachricht, dass es aufgrund der Übermittlung per Mail keine Antwort geben werde. "Das ist massiv bürgerfeindlich und wirklich schwer nachzuvollziehen", so Hametner.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.