Aufgrund steigender Lebenserwartung und dank der fortschrittlichen Medizin leben Menschen immer länger – viele davon im Alter alleine in Häusern, die einst für Familien geplant wurden. Gleichzeitig ist es für jüngere Generationen eine Herausforderung, sich Wohneigentum leisten zu können. Während der Bodenverbrauch weiter zunimmt, liegt eine Lösung näher als man denkt: Warum das elterliche Haus nicht zu einem zukunftsfähigen Mehrgenerationenhaus umbauen oder gemeinsam neu denken? Wenn Jung und Alt zusammenleben, profitieren beide Seiten – von alltäglicher Gemeinschaft über gegenseitige Unterstützung bis hin zur Weitergabe von Erfahrung und ggf. der Möglichkeit zur Kinderbetreuung. Wenn solch ein Projekt in Angriff genommen wird, ist es von Vorteil, sich rechtzeitig auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen – etwa mit Unterstützung eines Notars bzw. einer Notarin. Denn Fragen zu Eigentumsverhältnissen, Nutzungsrechten oder Erbregelungen lassen sich im Idealfall im Vorfeld verbindlich regeln. Dabei sind Offenheit und Toleranz nicht nur bei der Planung und Umsetzung wertvolle Begleiter, sondern auch beim künftigen Zusammenleben unverzichtbar.
Gerechte Anteilsaufteilungen.
Grundsätzlich kann solch ein Mehrgenerationenhaus in verschiedenen Rechtsformen genutzt und bewohnt werden: einerseits als Wohnungseigentümergemeinschaft, bei der jede Partei Eigentümer(in) einer eigenen Wohneinheit ist. Andererseits besteht auch die Möglichkeit der Miteigentümergemeinschaft, wobei hier den Miteigentümer(inne)n das gesamte Haus zu unterschiedlichen Anteilen gehört. „Die Eigentumsverhältnisse sollten unbedingt genau besprochen und geregelt werden. Dazu gehören dann vor allem auch die Kostenaufteilung für den Neu-, Umoder Anbau, die zukünftige Instandhaltung und für die laufenden Betriebskosten. Hinzu kommen Regelungen für das Benützen von Allgemeinräumen“, erklärt Lukas Tschapeller, Notar-Partner beim Notariat Dr. Nikolaus Ender & Partner in Dornbirn. Das Bauprojekt will also gut durchdacht sein. Während einige den täglichen Austausch schätzen, brauchen andere mehr Rückzug. Es gilt deshalb, individuelle Bedürfnisse zu respektieren – denn nur mit gegenseitigem Verständnis kann das Zusammenleben auf Dauer gelingen.
Streitpotenzial vermeiden.
Mehrgenerationenwohnen bedeutet nicht, dass jüngere Generationen die Älteren 24 Stunden pflegen TOP-THEMA Rechtliche Vorsorge VorausDenken | 9 müssen. Oder, dass die Eltern die Kinderbetreuung ersetzen. Es ist ein ständiges Geben und Nehmen – ein aufeinander Achten. Gegebenenfalls ist es rechtlich aber möglich, Pflegeverpflichtungen bei der Grundstücksanteilsübertragung an die nächste Generation als Gegenleistung in verschiedenster Ausprägung vorzusehen. „In der Praxis werden Mehrgenerationenprojekte grundsätzlich zwischen nahen Angehörigen realisiert. Dabei spielen natürlich auch erbrechtliche Überlegungen eine Rolle. Deshalb ist es immer ratsam, Testamente und Erb- sowie Pflichtteilsverzichte vorab mit einem Notar zu besprechen“, sagt Lukas Tschapeller. So können Streitigkeiten im Vorfeld bereits vermieden werden. Wie der Notar erläutert, bestehe bei einem Mehrgenerationenhaus die Gefahr, dass beispielsweise ein Miteigentums- oder Wohnungseigentumsanteil der Kinder im Falle ihres Todes an Schwiegerkinder oder minderjährige Enkel übergehen würde – mit nicht zu unterschätzendem Streitpotenzial. „Genau aus solchen Gründen sollten schon im ersten Vertrag Vorkehrungen getroffen werden. Ansonsten würde es bei einer Miteigentümer(innen)gemeinschaft schlimmstenfalls vor dem Richter bzw. der Richterin enden“, sagt Tschapeller.
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