NATO warnt Russland vor weiteren Luftraumverletzungen

Russland, das seit über drei Jahren einen völkerrechtswidrigen Eroberungskrieg in der Ukraine führt, war jüngst mehrmals mit Drohnen und Militärflugzeugen in den Luftraum von NATO-Staaten eingedrungen. In der Vorwoche überflogen drei russische Kampfjets den Luftraum Estlands, das daraufhin Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags beantragte. Zuvor waren mehrere unbewaffnete Drohnen auf polnischem Staatsgebiet niedergegangen. Auch bei Drohnenzwischenfällen auf den Flughäfen von Kopenhagen und Oslo in der Nacht auf Dienstag wird ein russischer Hintergrund nicht ausgeschlossen.
Jüngste Vorfälle "eskalierend"
Die jüngsten Luftraumverletzungen seien "eskalierend", würden das Risiko von Fehlkalkulationen bergen und Menschenleben gefährden, hieß es in der NATO-Erklärung. Das müsse aufhören. Die Stellungnahme macht deutlich, dass künftig nicht nur Drohnen, sondern auch russische Flugzeuge abgeschossen werden könnten, um eine Bedrohung des Bündnisgebiets auszuschließen. In Folge könnte es zu einer direkten militärischen Konfrontation zwischen der NATO und Russland kommen.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte sagte in einer Pressekonferenz, die NATO sei bereit und willens, jeden Zentimeter des Bündnisgebiets zu verteidigen. Das russische Verhalten sei mindestens unverantwortlich und rücksichtslos. Rutte betonte jedoch, dass es auf NATO-Seite keinen Automatismus gebe. Man werde - wenn notwendig - selbstverständlich schießen, sagte er. Zuvor werde man allerdings immer die Lage beurteilen und eine Bedrohungsanalyse vornehmen. Im Fall der jüngsten Luftraumraumverletzung durch bewaffnete russische MiG-31-Kampfjets über Estland sei ein Abschuss nicht notwendig gewesen.
Beratungen nach Artikel 4 des Bündnisvertrags
Die Sitzung im NATO-Hauptquartier war auf Wunsch Estlands einberufen worden. Das baltische Land hatte am Freitag die Beratungen beantragt, nachdem drei russische Maschinen vom Typ MiG-31 rund zwölf Minuten über der Ostsee durch estnischen Luftraum geflogen waren. Artikel 4 des NATO-Vertrags sieht Konsultationen vor, wenn ein Alliierter die Unversehrtheit des Bündnisgebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer Partei bedroht sieht.
(APA/dpa)
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