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E-Werke Frastanz beenden Stromlieferung: Das müssen Kunden jetzt wissen

Das müssen Kunden jetzt wissen.
Das müssen Kunden jetzt wissen. ©Hartinger; Canva
Die E-Werke Frastanz beenden mit 31. Dezember 2025 die Stromlieferung an Haushalte und Betriebe. Das müssen Kunden jetzt wissen.
E-Werke Frastanz beenden Stromlieferung an Haushalts- und Gewerbekunden

Die E-Werke Frastanz ziehen sich aus dem Stromhandel zurück. Mit 31. Dezember 2025 endet die Strombelieferung an Haushalts- und Gewerbekunden im eigenen Versorgungsgebiet. Grund dafür sind laut Unternehmen verschärfte gesetzliche Vorgaben sowie steigende Anforderungen im Risikomanagement und der IT-Infrastruktur.

Für Stromkundinnen und -kunden bedeutet das: Bis spätestens 10. Dezember 2025 muss ein neuer Stromliefervertrag bei einem Anbieter der Wahl abgeschlossen werden. Die Netzversorgung bleibt gesichert – die E-Werke Frastanz bleiben als Netzbetreiber weiterhin verantwortlich für die Infrastruktur und garantieren eine unterbrechungsfreie Versorgung.

FAQ - Fragen & Antworten: Wechsel Ihres Stromanbieters

  1. Was ändert sich für mich als Stromkunde / Stromkundin?
    Die E-Werke Frastanz erfüllten bislang die Doppelrolle als Stromlieferant und Netzbetreiber.
    Mit der Kündigung ziehen sich die E-Werke aus dem aktiven Stromhandel zurück. Als
    Netzbetreiber und Infrastrukturanbieter, sowie mit den weiteren Produkten, Dienstleistungen
    und Services bleiben die E-Werke Frastanz verlässlicher Servicepartner vor Ort.
  2. Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?
    Der Netzbetreiber ist für die Infrastruktur verantwortlich, welche von der Planung & dem
    Leitungsbau, über die Wartung & Sicherstellung der Stromversorgung bis hin zur Erstellung
    des Hausanschlusses inkl. Installation des Stromzählers reicht. Während der Stromlieferant
    (oder Stromanbieter) den Strom an den Endkunden verkauft und beliefert. Das sind zwei
    unterschiedliche Vertragspartner und somit sind die entsprechenden Gebühren auf Ihrer
    Stromrechnung separat ausgewiesen.
  3. Wie lange werde ich noch von den E-Werken Frastanz mit Strom beliefert?
    Die E-Werke Frastanz stellt die Strombelieferung an Haushalts- und Gewerbekunden zum 1.
    Jänner 2026 ein. Der Strombelieferungsvertrag endet mit Wirkung zum 31. Dezember 2025
    24:00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfrist.
  4. Was muss ich als Kunde jetzt tun?
    Schließen Sie bis spätestens 10. Dezember 2025 einen neuen Stromliefervertrag mit einem
    Anbieter ihrer Wahl ab. Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel bis zu 12 Werktage in Anspruch
    nehmen kann, planen Sie daher ausreichend Zeit ein.
  5. Wie wechsele ich den Stromanbieter?
    Um den Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie einen neuen Stromliefervertrag bei einem
    Stromanbieter Ihrer Wahl abschließen. Dies kann in der Regel Online mit wenigen MouseKlicks oder am Telefon in wenigen Minuten durchgeführt werden. Für den Wechsel benötigen
    Sie neben ihren persönlichen Daten und Bankverbindung, die Zählpunktnummer. Die
    Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Kündigungsschreiben oder Ihrer letzten
    Stromabrechnung, beginnend mit AT0062100…
  6. Welche Stromprodukte und welche Adressen sind von der Kündigung betroffen?
    Alle Stromprodukte für Haushalts- und Gewerbekunden im Konzessionsgebiet der E-Werke
    Frastanz sind betroffen.
  7. Ich habe mehrere Stromanlagen, werde ich über alle gekündigten Anlagen informiert?
    Ja, Sie erhalten zu jeder Stromanlage bzw. Zählpunkt ein eigenes Schreiben. Bei Kunden mit
    sehr vielen Anlagen wird ein gemeinsames Schreiben versendet, auf dem alle betroffenen
    Stromanlagen bzw. Zählpunkte genannt werden.
  8. Was passiert mit dem Einspeisevertrag meiner PV-Anlage?
    Der Einspeisevertrag ist hiervon grundsätzlich nicht betroffen. Ausnahmen können bei
    geförderten Einspeisetarifen in Kombination mit Ökostromtarif Produkten gelten. Hierzu
    kontaktieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
  9. Kann ich meinen Vertrag vor dem 31. Dezember 2025 kündigen?
    Ja, Sie können jederzeit zu einem neuen Anbieter wechseln, solange die Kündigungsfristen
    eingehalten werden. (12 Werktage)
  10. Kann ich der Kündigung widersprechen?
    Nein, wir informieren Sie gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingen mit angemessener
    Frist, dass Ihr Stromliefervertrag am 31. Dezember 2025 endet. Auch wenn Sie der Kündigung widersprechen. Da wir uns vollständig als Lieferant zurückziehen, ist eine Weiterbelieferung
    nicht möglich.
  11. Erhalte ich eine Bestätigung oder weitere Unterlagen zur Kündigung?
    Alle Kunden werden schriftlich per Einschreiben über die Kündigung ihrer Stromanlagen
    informiert. Betroffene Kunden müssen sich einen neuen Lieferanten suchen und den
    Wechsel bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass
    ein Lieferantenwechsel bis zu 12 Werktage dauern kann. Wenn kein neuer Lieferant bis vier
    Wochen vor Vertragsende angemeldet wurde, wird der Kunde nochmals schriftlich über die
    Kündigung und die entsprechenden Fristen informiert.
  12. Ich habe keine Kündigung erhalten – werde ich von den E-Werken Frastanz
    weiterbeliefert?

    Falls Sie kein Kündigungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei unserm
    Kundenservice. Wir werden Ihnen gerne eine Kopie zusenden. Die Kündigungsfristen ändern
    sich dadurch nicht, Ihr Vertrag endet am 31.12.2025.
  13. Was passiert, wenn ich bis zum 1. Jänner 2026 keinen neuen Anbieter habe?
    Laut aktueller Rechtslage übernimmt der Grundversorgungs-Lieferant automatisch Ihre
    Stromversorgung um eine unterbrechungsfreie Stromlieferung zu gewährleisten. In Vorarlberg
    greift hier das Landesgesetz zur Grundversorgung.
  14. Was ist der Unterschied zwischen meinem Stromliefervertrag und der
    Grundversorgung?

    Ein Stromliefervertrag ist ein frei wählbarer Stromtarifsvertrag mit einem Stromanbieter Ihrer
    Wahl. Die Grundversorgung ist die gesetzlich garantierte Stromlieferung über den lokalen
    Grundversorger für Haushalts- und Gewerbekunden, die keinen Stromliefervertrag
    abgeschlossen haben.
  15. Wird meine Stromversorgung unterbrochen, wenn ich nichts tue?
    Nein, lt. aktueller Rechtslage gewährleistet die Grundversorgung (oder ggf.
    Auffangversorgung) eine unterbrechungsfreie Versorgung.
  16. Kann sich mein monatlicher Teilzahlungsbetrag ändern?
    Nein, ihr monatlicher Teilzahlungsbetrag bleibt unverändert bis zum Kündigungsdatum. Bei
    Abschluss eines neuen Stromliefervertrags beim Anbieter Ihrer Wahl wird der monatliche
    Teilzahlungsbetrag neu berechnet.
  17. Welche Öffnungszeiten gelten für den Kundenservice?
    Der E-Werke Frastanz Kundenservice steht Ihnen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von
    8:30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr und am Freitag von 8:30 bis 12 Uhr telefonisch unter
    05522/51722 sowie am Standort in der Hauptmann-Frick-Straße 3 in Frastanz persönlich zur
    Verfügung.
  18. Bleiben die E-Werke Frastanz weiterhin als Netzbetreiber oder Stromerzeuger tätig?
    Ja, die E-Werke Frastanz bleiben als Netzbetreiber und Erzeuger Ihr verlässlicher Partner vor
    Ort und gewährleistet die Sicherheit Ihrer Stromversorgung auch nach dem 31. Dezember
    2025.
  19. Was passiert mit meinem Stromzähler oder technischen Stromanlagen?
    Hardware-Komponenten wie bspw. Stromzähler oder technische Installationen betreffen den
    Netzbetreiber (z.B. Hausanschlusskasten) und bleiben von dieser Änderung unberührt.
  20. Was waren die Gründe für diese Entscheidung?
    Die stark veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die zunehmende Komplexität im
    Stromhandel sowie die damit verbundenen Risiken und erheblich steigenden
    Investitionskosten für die IT-Infrastruktur erschweren die Fortführung des Stromhandels

Weitere Informationen finden Kundinnen und Kunden auf der Infoseite

(VOL.AT)

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