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"Kein Missbrauch mit Drohpotenzial und Einschüchterung" – Wann das Gesetz gegen Kfz-Besitzstörungsklagen kommt

©VN/Sohm; APA; Canva
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will dem Geschäftsmodell von Besitzstörungsklagen gegen Pkw-Lenkerinnen und Pkw-Lenker mit Beginn des nächsten Jahres den Garaus machen.
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Wie Sporrer am Donnerstag im Zuge eines Medientermins in der ÖAMTC-Zentrale in Wien sagte, sollen die entsprechenden Gesetzesnovellen voraussichtlich bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Der Ministerrat hatte den Entwurf des Pakets am Mittwoch in Begutachtung geschickt.

"Kein Missbrauch mit Drohpotenzial und Einschüchterung", sagte Sporrer auf einer Pressekonferenz.

Durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird der Anwaltstarif auf rund 100 Euro gesenkt. In Anwaltsschreiben wurden bisher Klagen bei Gericht angedroht und zur Vermeidung von diesen Summen ab 400 Euro aufwärts gefordert. Diesem Missbrauch will Sporrer nun einen Riegel vorschieben, indem auch die konkrete Bemessungsgrundlage für solche Klagen von 800 auf 40 Euro sinkt.

Sporrer appellierte an Betroffene am Donnerstag auch, "nicht sofort zu zahlen", sondern stattdessen Rechtsberatung bei Stellen wie dem ÖAMTC oder der Arbeiterkammer einzuholen.

Der Mobilitätsclub sowie die Kammer betonten am Donnerstag ebenfalls, dass die Fallzahlen auf ein "hohes Niveau" angestiegen seien, wie Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, sagte. Klagen seien "eine große Belastung für die Institution Rechtsberatung", so Hoffer. Durch die Neuregelung sollen "Eingriffe geringster Intensität keine Besitzstörungsklagen mehr darstellen", sagte Ludwig Dvorák, Bereichsleiter Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer Wien.

(APA)

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