Neues Modell für Sozialhilfe – Regierung stellt Reform vor

Heute um 15.30 Uhr ist es so weit: Die Bundesregierung präsentiert ihre überarbeitete Sozialhilfereform. Die sogenannte "Sozialhilfe NEU" soll nicht nur Leistungen bundesweit vereinheitlichen, sondern auch neue Integrationspflichten für Antragstellerinnen und Antragsteller einführen. Mit dabei bei der Pressekonferenz sind Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sowie Neos-Klubobmann und Integrationssprecher Yannick Shetty.
Verzögerter Start wegen parteiinterner Differenzen
Die Vorstellung der Reform war ursprünglich bereits für die Vorwoche geplant. Doch ausgerechnet in der heißen Phase der Vorbereitung sorgten widersprüchliche Signale aus den Regierungsparteien für eine Verschiebung. Streitpunkt war unter anderem die geplante "Integrationsphase", die laut Sozialministerium auch für österreichische Staatsbürger gelten sollte. ÖVP und Neos lehnten das ab.
Das SPÖ-geführte Ministerium argumentierte mit dem Gleichheitsgrundsatz, der eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden gebietet. Nun scheint man sich auf eine gemeinsame Linie geeinigt zu haben – zumindest offiziell.
Das steckt im Entwurf
Ein bereits durchgesickerter Entwurf gewährt Einblicke in die Grundzüge der geplanten Reform: Die Sozialhilfe soll in Zukunft bundesweit einheitlich geregelt werden. Wer arbeitsfähig ist, wird künftig über das AMS abgewickelt, während nicht arbeitsfähige Personen weiter in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Ein zentrales Element ist die verpflichtende Integrationsphase, die bis zu drei Jahre dauern kann. In dieser Zeit erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller "jedenfalls geringere Leistungen" als in der regulären Bezugsdauer. Wer integrationsrelevanten Pflichten – wie Sprachkursen oder Arbeitsmarktmaßnahmen – nicht nachkommt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Kampf gegen Kinderarmut als Ziel
Neben den verschärften Vorgaben für Erwachsene enthält der Entwurf auch ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut. Unter dem Titel "2-Säulen-Zukunftssicherung" soll das Problem bis 2030 halbiert werden.
Die erste Säule zielt auf den Ausbau von Sachleistungen und sozialer Infrastruktur, die kindgerecht gestaltet sein soll – etwa in den Bereichen Bildung, Betreuung oder Freizeit. Die zweite Säule will bestehende Geldleistungen wie Familienbeihilfe oder Kinderabsetzbeträge "weiterentwickeln und optimieren".
Länder sollen im Oktober ins Boot geholt werden
Laut Entwurf soll der Prozess zur bundesweiten Harmonisierung im Oktober starten – mit konkreten Gesprächen zwischen Bund und Ländern. In Kraft treten soll die neue Regelung mit 1. Jänner 2027. Ob der heutige Auftritt tatsächlich bereits den endgültigen Gesetzesentwurf präsentiert oder ob noch Änderungen eingeflossen sind, wird sich bei der Pressekonferenz zeigen.
Die Reform reiht sich in eine lange Liste an Versuchen ein, das komplexe System der Sozialleistungen transparenter und effizienter zu gestalten – zwischen Rechtsanspruch und Zumutbarkeit, Integration und Sanktion, Zielgenauigkeit und Gerechtigkeit.
(VOL.AT)
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