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Mit 82 km/h in der 50er-Zone: 64-Jähriger muss in Finnland 121.000 Euro Strafe zahlen

In Finnland werden Verkehrsstrafen einkommensabhängig berechnet. Ein 64-jähriger Autofahrer musste für eine Tempoüberschreitung 121.000 Euro zahlen.
In Finnland werden Verkehrsstrafen einkommensabhängig berechnet. Ein 64-jähriger Autofahrer musste für eine Tempoüberschreitung 121.000 Euro zahlen. ©Canva/Symbolbild
Ein 64-jähriger Autofahrer in Finnland musste nach einer Geschwindigkeitsübertretung tief in die Tasche greifen. Grund dafür ist das dortige Tagessatzsystem.

Im Juni 2023 wurde ein Mann in Finnland mit 82 km/h in einer 50er-Zone geblitzt. Das kostete ihn rund 121.000 Euro – eine Summe, die in Österreich undenkbar erscheint. Finnland wendet bei Verkehrsverstößen das sogenannte Tagessatzsystem an.

Dabei wird die Geldstrafe proportional zum monatlichen Nettoeinkommen berechnet. Nach Abzug eines Freibetrags wird der Restbetrag durch 60 geteilt – dieser Wert ergibt einen Tagessatz. Wie viele Tagessätze verhängt werden, hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Wiederholungstäter muss mehr zahlen

Laut Medienberichten war der Fahrer bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsverstößen auffällig geworden. Auch das wurde bei der Strafbemessung berücksichtigt. Neben der Geldstrafe wurde ein zehntägiges Fahrverbot ausgesprochen. Bei geringeren Tempoüberschreitungen ab 20 km/h liegt die Mindeststrafe in Finnland bei etwa 200 Euro.

Vergleich zu anderen Ländern

Einkommensabhängige Bußgeldmodelle gibt es auch in Schweden, Dänemark und der Schweiz. Auch dort können hohe Strafen für wohlhabende Verkehrssünder verhängt werden. In der Schweiz wurden in Extremfällen bereits sechsstellige oder millionenschwere Strafen ausgesprochen. In Deutschland und Österreich sind Bußgelder hingegen gesetzlich fixiert und unabhängig vom Einkommen – die Höchststrafen bewegen sich meist im vierstelligen Bereich.

Diskussion um Fairness

Befürworter des finnischen Modells sehen in der einkommensabhängigen Bestrafung eine gerechtere Lösung, da auch Wohlhabende empfindlich getroffen würden. Kritiker argumentieren hingegen mit dem hohen Verwaltungsaufwand und der Möglichkeit, durch geschickte Vermögensgestaltung das System zu unterlaufen.

(VOL.AT)

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