Cousinenehen ab August verboten – kaum Fälle in Vorarlberg

Ab 1. August dürfen Ehen nur mehr ab dem 18. Lebensjahr geschlossen werden – bisher war das mit Zustimmung der Eltern und des Gerichts bereits ab 16 möglich. Gleichzeitig wird die Ehe zwischen Verwandten wie Cousin und Cousine gesetzlich verboten. Standesbeamte müssen künftig Geburtsurkunden noch genauer prüfen und bei Bedarf nach dem Verwandtschaftsverhältnis fragen.
Nur wenige jugendliche Eheschließungen in Vorarlberg
Laut Statistik Austria gab es in Vorarlberg in den letzten zehn Jahren nur zwölf Eheschließungen mit unter 18-jährigen Partnern. Die Zahl zeigt: Minderjährigen-Ehen sind im Land ein Randthema.
Cousinenehen offiziell kaum bekannt
Philipp Schröckenfuchs, Standesbeamter in Vorarlberg, berichtet, dass ihm Cousinenehen in der Praxis noch nie begegnet seien – zumindest nicht offiziell. Bisher war es auch nicht verpflichtend, ein Verwandtschaftsverhältnis zu prüfen. Das ändert sich mit der neuen Regelung. Eine „Stammbaumforschung“ werde es aber nicht geben, betont er.
Strafrechtliche Konsequenzen bei falschen Angaben
Sollte jemand vor dem Standesamt falsche Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis machen, kann das strafrechtliche Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft kann aktiv werden und eine Ehe für nichtig erklären lassen, wenn nachgewiesen wird, dass Unwahrheiten vorgelegt wurden.
(VOL.AT)
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