EU-Kommission empfiehlt Defizitverfahren gegen Österreich – Ziel: Unter drei Prozent bis 2028

Die Europäische Kommission hat am Dienstag formell die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Österreich empfohlen. Der EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister soll den Schritt bei seinem Treffen am 8. Juli beschließen. Der Grund: Österreichs Budgetdefizit von 4,7 Prozent im Jahr 2024 und die geplanten 4,5 Prozent im laufenden Jahr liegen deutlich über dem EU-Grenzwert von drei Prozent des BIP, wie ihn die Maastricht-Kriterien vorsehen.
EU bewertet Österreichs Budgetplan positiv
Trotz der geplanten Defizitmaßnahme zeigt sich die Kommission in Brüssel grundsätzlich zufrieden mit dem von Österreich vorgelegten Fiskalstrukturplan. Dieser war am 13. Mai übermittelt worden und wurde nun von der EU offiziell als regelkonform bewertet. Er soll laut Kommission die Grundlage für den Abbau des Defizits bis spätestens 2028 bilden.
EU gibt Frist bis Oktober – Fortschritte halbjährlich zu melden
Gemäß dem Vorschlag der Kommission muss Österreich bis 15. Oktober 2025 einen konkreten Maßnahmenplan zur Defizitreduzierung vorlegen. Danach ist alle sechs Monate ein Fortschrittsbericht an Brüssel zu übermitteln – jeweils im Frühjahr im Rahmen des jährlichen Berichts und im Herbst mit dem Haushaltsentwurf. Ziel ist es laut Empfehlung, das übermäßige Defizit spätestens bis 2028 zu beseitigen.
Marterbauer sieht Österreich auf Kurs
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte in einer Stellungnahme gegenüber der APA, die Kommissionsbewertung zeige, dass „wir die richtigen Maßnahmen gesetzt haben“. Der von der Bundesregierung eingebrachte Doppelhaushalt und der Strukturplan seien im Einklang mit den EU-Vorgaben. Erste wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pensionen, Bildung, Arbeit und Steuern seien bereits beschlossen worden. „Das Ziel ist weiterhin, das Ausgabendefizit bis 2028 unter drei Prozent zu senken. Auch die Europäische Kommission hält das für realistisch“, so Marterbauer.

Fiskalstrukturplan im Rahmen neuer EU-Regeln
Die Fiskalstrukturpläne wurden im Rahmen der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts erstmals eingefordert. Ziel bleibt die Begrenzung der Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP und ein jährliches Defizit unter drei Prozent. Im Gegenzug wurde den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität und Planungssicherheit durch längere Anpassungsfristen eingeräumt.
Österreich hatte seine Einreichung wegen der verzögerten Regierungsbildung verspätet übermittelt, bekam dafür aber von Brüssel einen Aufschub gewährt.
(VOL.AT)
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