RH übt Kritik an Umgang mit Nebentätigkeiten in Ministerien

Bei einer Prüfung mehrerer Ministerien sowie zweier Bundesländer wurden "schwere Mängel" in der Dokumentation der Nebentätigkeiten festgestellt, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs heißt. Kritisiert wird zudem die Anhäufung von Nebentätigkeiten bei einzelnen Bediensteten und die uneinheitliche und lückenhafte gesetzliche Regelung.
Drei Ministerien und zwei Länder
Geprüft wurden in den Jahren 2020 bis 2023 das Personalmanagement im Finanzministerium, im vormaligen Klimaschutzministerium, im vormaligen Beamtenministerium, des Landes Burgenland sowie des Landes Oberösterreich. Keine der überprüften Stellen war dabei laut Bericht in der Lage, dem Rechnungshof eine vollständige Übersicht über die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen ihrer Bediensteten zu übermitteln.
In einer Stichprobe wurden die Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von 295 Bediensteten einer näheren Überprüfung unterzogen. Bei rund einem Drittel der Bediensteten stellte der Rechnungshof "schwere Mängel in der Dokumentation vor" fest. Diese betrafen unter anderem nicht (vollständig) nachvollziehbare oder fehlende Einträge in der Zeiterfassung sowie nicht nachvollziehbare Vergütungen für Nebentätigkeiten. Auch die Prüfung der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen war laut Rechnungshof nicht oder nur mangelhaft dokumentiert.
Fünf Bediensteten mit mindestens acht Nebentätigkeiten
Beachtlich ist auch die Zahl der Nebentätigkeiten einzelner Bediensteter: In der Stichprobe waren 64 Bedienstete, die mindestens drei Nebentätigkeiten ausübten - im Durchschnitt kamen sie auf 4,66 Nebentätigkeiten pro Person. Fünf Bedienstete hatten zwischen acht und zwölf Nebentätigkeiten. Vor allem Aufsichtsfunktionen wurden wahrgenommen. Die meisten staatlichen Aufsichtsfunktionen hatten Bedienstete im Finanzministerium inne. Infolge der Kumulierung von Aufsichtsratsmandaten bei einzelnen Bediensteten wurden im Jahr 2022 Aufsichtsratsvergütungen von bis zu rund 82.000 Euro ausbezahlt. Hinzu kommt, dass 59 Prozent dieser 64 Personen zusätzlich noch mindestens eine Nebenbeschäftigung gemeldet hatten und 63 Prozent eine Führungsfunktion innehatten.
Rechnungshof sieht Risiko
Die Anhäufung von Nebentätigkeiten berge das Risiko, dass die Haupttätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt werden könne, so der Rechnungshof. In dem Bericht empfiehlt er, die gesetzlichen Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen zu vereinheitlichen. Nebentätigkeiten sollten klar von der Haupttätigkeit abgegrenzt werden, Vergütung nur dann gebühren, wenn die Nebenbeschäftigungen außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden, wie dies auf Bundesebene bereits der Fall ist. Zudem sollten sämtliche außerberufliche - auch ehrenamtliche - Tätigkeiten als Nebenbeschäftigung definiert werden, weil auch diese mit Interessenskonflikten verbunden sein können. Zudem sollten laut Rechnungshof sämtliche Nebentätigkeiten und Nebenbeschäftigungen zentral und vollständig automationsunterstützt erfasst werden.
(APA/Red)
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