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EU-Korruptionsrichtlinie stockt: Österreich bremst bei Strafrecht und Immunität

Polen unter Druck: EU-Korruptionsrichtlinie scheitert vorerst im Trilog
Polen unter Druck: EU-Korruptionsrichtlinie scheitert vorerst im Trilog ©APA/AFP
Die Verhandlungen zur neuen EU-Antikorruptionsrichtlinie sind vorerst gescheitert. Auch Österreich sieht Nachschärfungsbedarf – etwa bei Strafbestimmungen und der Immunitätsaufhebung.

Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission zur geplanten EU-Antikorruptionsrichtlinie sind in der Nacht auf Dienstag ohne Einigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext zu Ende gegangen. Laut der polnischen Ratspräsidentschaft wurde kein Kompromiss erzielt – der Verhandlungsprozess soll dennoch fortgesetzt werden.

Österreich als Bremser? Kritik an Strafrecht und Immunitätsregelung

Laut Medienberichten gelten neben Deutschland auch Österreich, Italien und Ungarn als Bremsklötze im Verhandlungsprozess. Auf Anfrage der APA bestätigte das österreichische Justizministerium, dass es Nachbesserungsbedarf sieht – insbesondere bei:

  • Strafbestimmungen und Verjährungsfristen
  • Wahrung des parlamentarischen Verfahrens zur Immunitätsaufhebung

Das Ministerium betonte aber, dass man die grundsätzliche Zielrichtung der Richtlinie zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung unterstütze und auch die Position des Ministerrates mittrage.

Was die EU-Antikorruptionsrichtlinie vorsieht

Die geplante Richtlinie würde erstmals einheitliche Mindeststandards zur Bekämpfung von Korruption auf EU-Ebene schaffen – sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor. Der Vorschlag sieht vor:

  • Harmonisierung der Definition und Sanktionierung von Korruptionsdelikten
  • Präventivmaßnahmen und klarere Ermittlungs- und Strafverfolgungsregeln
  • Vereinheitlichung bisher getrennter EU-Rechtsakte aus 1997 (Beamtenbestechung) und 2003 (private Korruption)

Ziel ist es, dass künftig alle EU-Mitgliedstaaten dieselben Korruptionshandlungen strafrechtlich verfolgen – mit identischen Tatbeständen und Mindeststrafen.

Kompetenzverteilung bleibt bei den Mitgliedstaaten

Laut der Position des Ministerrats soll jeder EU-Staat für Straftaten zuständig sein, die auf seinem Territorium begangen wurden – oder von Staatsangehörigen unabhängig vom Ort. Darüber hinaus können Staaten ihre Zuständigkeit ausweiten, wenn der Täter etwa im Inland wohnhaft ist.

Zeitdruck auf polnische Ratspräsidentschaft

Die Verhandlungsführung liegt aktuell bei Polen, das den Ratsvorsitz noch bis zum 30. Juni innehat. Ab dem 1. Juli übernimmt Dänemark die Präsidentschaft. Die Zeit für einen erfolgreichen Abschluss der Trilogverhandlungen unter polnischer Führung wird damit knapp.

(VOL.AT)

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