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Betrug mit manipulierten Autos aufgedeckt

Über 30 manipulierte Fahrzeuge in Schwechat verkauft (Symbolbild)
Über 30 manipulierte Fahrzeuge in Schwechat verkauft (Symbolbild) ©Shane Ryan Herilalaina/Unsplash
Schwechat-Skandal: Ein Autohändler wurde wegen Abzocke mit manipulierten Kilometerständen verurteilt, was einen Schaden von hunderttausenden Euro anrichtete!

Mit gefälschten Kilometerständen und systematischem Betrug verursachte der Händler hohe Schäden bei Dutzenden Autokäufern.

Der Geschäftsführer eines Gebrauchtwagenhandels aus Schwechat wurde am 16. Juni 2025 am Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen. Die Anklage warf ihm vor, bei mehr als 30 Fahrzeugen die Kilometerstände manipuliert und sie anschließend zu deutlich überhöhten Preisen verkauft zu haben. Der entstandene Schaden summiert sich laut Gericht auf mehrere hunderttausend Euro.

Systematischer Betrug über Jahre

Laut Urteil handelte es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturiertes Vorgehen. Der Unternehmer habe über Jahre hinweg Fahrzeuge gezielt manipuliert, um den Verkaufswert zu steigern. Dabei wurde insbesondere die Software zur Kilometerstandsanzeige mehrfach verändert. Die Taten galten als gewerbsmäßig und mit erheblichem kriminellem Energieeinsatz begangen.

Firma ebenfalls verurteilt

Nicht nur der Geschäftsführer, sondern auch das Unternehmen selbst wurde zur Verantwortung gezogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die betrügerischen Handlungen dem Zweck dienten, den Gewinn der Firma zu steigern. Die Firma wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich könnten zivilrechtliche Forderungen von betroffenen Kundinnen und Kunden folgen.

Folgen für die Branche

Der Fall hat in der Region Schwechat für großes Aufsehen gesorgt. Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Kontrollmechanismen im Gebrauchtwagenhandel und fordern strengere Auflagen und mehr Transparenz bei der Fahrzeughistorie. Die Justiz wertete das Urteil auch als Signalwirkung für die Branche.

Noch keine Rechtskraft

Weder der Geschäftsführer noch das Unternehmen haben bisher eine Entscheidung über eine Berufung getroffen. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel einzulegen.

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