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Haftantritt rückt näher: Ex-Finanzminister Grasser bald ins Gefängnis

Karl-Heinz Grasser: Haftantritt bis 2. Juni – Fußfessel ab Herbst möglich
Karl-Heinz Grasser: Haftantritt bis 2. Juni – Fußfessel ab Herbst möglich ©APA/HANS KLAUS TECHT
Karl-Heinz Grasser steht kurz vor dem Haftantritt in der BUWOG-Affäre. Spätestens am 2. Juni muss der Ex-Minister in die Justizanstalt Innsbruck einrücken.
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Für den früheren österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird es nun ernst: Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu vier Jahren Haft in der sogenannten BUWOG-Causa steht der Haftantritt unmittelbar bevor. Laut einem Bericht der Tiroler Tageszeitung muss Grasser spätestens bis zum 2. Juni 2025 seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck antreten. Möglich sei auch ein früherer Haftantritt bereits Ende Mai.

Das Gefängnis, im Volksmund „Ziegelstadl“ genannt, zählt derzeit 504 Insassen. Dort soll nun auch der prominente Verurteilte untergebracht werden.

Keine Bestreitung durch Grassers Anwalt

Gegenüber oe24 bestätigte Grassers Verteidiger, Dr. Manfred Ainedter, auf Nachfrage indirekt den bevorstehenden Haftantritt. Ein Dementi wollte der Anwalt nicht aussprechen. Die Informationen der Tiroler Tageszeitung gelten somit als verlässlich.

Haftbedingungen und mögliche Fußfessel ab Herbst

Das Leben hinter Gittern wird für den einstigen Spitzenpolitiker schlicht: Die Zellen in der Justizanstalt Innsbruck sind funktional eingerichtet – mit Bett, Regal, Tisch und Hocker.

Ein möglicher Lichtblick: Bereits ab September 2025 könnte Grasser unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig entlassen und mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesreform, die eine Ausweitung der Anwendung elektronischer Überwachung auf bis zu zwei Jahre ermöglichen soll.

(VOL.AT)

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