Gerichtsurteil: Ryanair muss Handgepäck-Kosten erstatten

Ein Gericht im spanischen Salamanca hat Ryanair dazu verpflichtet, einem Passagier die Kosten für Handgepäck auf fünf Flügen zurückzuerstatten. Der Gesamtbetrag belief sich laut Medienberichten auf 147 Euro. Grundlage der Entscheidung ist eine europäische Rechtsprechung aus dem Jahr 2014, wonach Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil des Lufttransports gilt und daher grundsätzlich ohne Aufpreis befördert werden muss.
Verbraucherschutzorganisation unterstützte Klage
Die spanische Verbraucherschutzorganisation Facua unterstützte den Kläger und berief sich auf Artikel 97 des spanischen Luftfahrtgesetzes. Demnach sind Fluggesellschaften verpflichtet, neben dem Passagier auch Handgepäck kostenfrei zu befördern – vorausgesetzt, die Maße liegen im üblichen Rahmen. Im verhandelten Fall handelte es sich um Bordtrolleys mit den Maßen 55×35×25 Zentimeter.
Reaktion aus der Rechtsvertretung
Der spanische Anwalt Isaac Guijarro, der das Verfahren öffentlich kommentierte, sprach von einem "großen Sieg für Reisende". Das Urteil zeige deutlich, dass Ryanair Passagiere nicht wie "Geldautomaten auf zwei Beinen" behandeln könne. Eine Einschränkung der Mitnahme sei nur bei Sicherheitsbedenken – etwa wegen Gewicht oder Maßen – zulässig, so Guijarro.
Das sagt Ryanair
„Ryanair erlaubt jedem Passagier, im Rahmen des Basistarifs eine großzügig bemessene persönliche Tasche (40 x 25 x 20 cm) mit an Bord zu nehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen eine optionale Gebühr weiteres Gepäck hinzuzubuchen. Diese Regelung fördert sowohl niedrige Flugpreise als auch die Wahlfreiheit der Verbraucher und steht vollständig im Einklang mit dem EU-Recht, was durch mehrere jüngste Gerichtsurteile in Spanien – darunter in Coruña, Segovia, Ontinyent, Sevilla und Madrid – bestätigt wurde", informiert ein Ryanair Sprecher gegenüber VOL.AT.
Häufige Fragen zum Ryanair-Urteil
Ein Gericht in Salamanca, Spanien, entschied, dass Ryanair einem Passagier die Gebühren für Handgepäck auf fünf Flügen erstatten muss – insgesamt 147 Euro.
Das Gericht bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 sowie auf das spanische Luftfahrtgesetz, das kostenlose Beförderung von Handgepäck vorschreibt.
Im Verfahren ging es um Bordtrolleys mit Maßen von 55×35×25 Zentimetern, die laut Gericht zulässig und nicht kostenpflichtig seien.
Ryanair erlaubt kostenlos nur eine kleine Tasche mit maximal 40×20×25 Zentimetern, größere Gepäckstücke kosten extra.
Ryanairs aktuelle Gepäckregelung
- Laut Website von Ryanair dürfen Passagiere aktuell lediglich eine kleine Tasche kostenlos mit an Bord nehmen. Diese muss unter den Sitz passen und darf die Maße 40 × 20 × 25 Zentimeter nicht überschreiten. Größere Handgepäckstücke wie Trolleys sind mit Zusatzkosten verbunden – ein Umstand, den das spanische Gericht nun infrage stellt.
(VOL.AT)
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