Zwei Autos und ein Bike beschlagnahmt - Polizei zieht Raser aus dem Verkehr

Am Freitag (09. Mai 2025) um 23:45 Uhr fielen einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung in Hohenems beim Hornbach Kreisverkehr zwei Fahrzeuge durch ihre auffällige Fahrweise auf.
Entlang der L190 im Ortsgebiet von Hohenems in Richtung Dornbirn beschleunigten beide Fahrzeuge im Bereich eines Schutzweges auf über 100 km/h.
Erst nach mehreren weiteren Geschwindigkeitsübertretungen konnten die beiden Fahrzeuge durch Bedienstete der Landesverkehrsabteilung angehalten und kontrolliert werden.
Probeführerschein der Raserin ist weg
Die Auswertung des Nachfahrvideos ergab beim ersten Fahrzeug mit Feldkircher Kennzeichen (BMW420), welches von einer 23-jährigen Probeführerscheinbesitzerin gelenkt wurde, einen vorwerfbaren Höchstwert von 128 km/h bei erlaubten 60 km/h.

Beim zweiten Fahrzeug, mit Schweizer Kennzeichen (Audi A5 RS), das von einem 21-Jährigen gelenkt wurde, konnten 124 km/h bei erlaubten 60 km/h gemessen werden.

Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte, dh. die Messtoleranzen wurden bereits abgezogen. Beiden Fahrzeuglenkenden wurden die Führerscheine an Ort und Stelle abgenommen und beide Fahrzeuge wurden vorläufig beschlagnahmt.
Raser-Motorrad auf L200 beschlagnahmt
Am 11. Mai 2025 führte eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung entlang der L200 auf der Strecke zwischen Mellau und Schnepfau Geschwindigkeitsmessungen mittels Videofahrzeug und Lasermessung durch.
Gegen 15.30 Uhr wurde ein Motorrad anstelle der dort erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h mit 169 km/h gemessen.
Die Polizeibediensteten konnten den Motorradlenker unmittelbar danach anhalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterziehen.
Aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung von 83 km/h (netto) wurde dem Lenker der Führerschein abgenommen sowie das Fahrzeug (Marke Kawasaki Ninja ZX-6R) nach Rücksprache mit der BH Bregenz vorläufig beschlagnahmt.
Noch ein Führerschein weg
Einem weiteren Motorradlenker wurde am selben Tag auf der L200 der Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h abgenommen.
Die Verkehrspolizei weist wiederholt darauf hin: Raserei ist kein Kavaliersdelikt. Festgestellte Übertretungen werden konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht.
(VOL.AT)
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