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Grenzübergang Hörbranz: Doppelte Asylantragstellung aufgedeckt

Bundespolizei deckt doppelte Asylantragstellung auf. (Symbolbild)
Bundespolizei deckt doppelte Asylantragstellung auf. (Symbolbild) ©Bundespolizei Lindau
Am vergangenen Samstag hat die Lindauer Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen libyschen Fahrzeuglenker mit einem gefälschten Führerschein ertappt. Auch über gültige Dokumente für die Einreise nach Deutschland verfügte der Mann nicht. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Migrant in Italien und in Deutschland Asylanträge gestellt. 

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am späten Samstagabend einen libyschen Staatsangehörigen. Der 22-Jährige war mit seinem in Deutschland zugelassenen Auto in Richtung Lindau unterwegs. Der Migrant konnte zunächst nur ein Handyfoto seiner abgelaufenen deutschen Duldung vorzeigen.

Italienische Aufenthaltsgenehmigung und lybischer Reisepass

Im Handschuhfach fanden die Beamten schließlich seine erst am 2. Mai ausgestellte italienische Aufenthaltsgenehmigung für Asylsuchende sowie eine Kopie seines lybischen Reisepasses. Laut dem italienischen Dokument war der Mann bereits im November 2022 nach Italien eingereist. 

Führerschein war gefälscht

Auf Nachfrage gab der Migrant an, dass sein Reisepass bei der deutschen Ausländerbehörde verwahrt wird. Weiterhin händigte der Mann einen in Libyen ausgestellten internationalen Führerschein aus. Die Beamten erkannten jedoch, dass das Dokument gefälscht war.

Unberechtigt Sozialleistungen bezogen?

Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Libyer im Dezember 2022 in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, welcher jedoch bereits im Mai 2023 negativ beschieden wurde. Seither ist der ausreisepflichtige Migrant geduldet und im Landkreis Meißen gemeldet. Demnach besteht der Verdacht, dass der Libyer in dieser Zeit unberechtigt Sozialleistungen bezog. 

Mehrere Anzeigen für 22-Jährigen

Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Betruges an und informierten das zuständige Ausländeramt über den Fall. Die Beamten entließen den 22-Jährigen unter Setzung einer Ausreisefrist am Sonntagmittag auf freien Fuß. Am Abend konnte der Mann in Begleitung einer fahrberechtigten Person auch sein Auto bei der Bundespolizei abholen.

(VOL.AT)

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