Musst du das im Bewerbungsgespräch beantworten? Die AK klärt auf!

Denn leider kommt es immer wieder vor, dass dir Fragen gestellt werden, die einfach nicht erlaubt sind – ob aus Neugier, Unwissen oder gezielter Absicht. Aber: Du musst nicht alles preisgeben!
Hier drei Beispiele, bei denen du ganz klar sagen darfst: „Diese Frage beantworte ich nicht.“
- Welcher Religion gehören Sie an? – Diese Info ist privat, es sei denn, du bewirbst dich bei einer religiösen Einrichtung.
- Welche politische Einstellung haben Sie? – Deine Meinung ist dein gutes Recht – und nicht Einstellungskriterium.
- Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft? – Auch das geht den:die Arbeitgeber:in nichts an. Ausnahme: Der Arbeitgeber ist selbst eine Gewerkschaft. Dann könnte die Antwort relevant sein.
Mit solchen Fragen wirst du vielleicht überrascht – aber du musst dich nicht überrumpeln lassen. Die AK Vorarlberg zeigt dir, wie du souverän bleibst, freundlich konterst und professionell deine Grenzen setzt.
Du willst wissen, welche sieben weiteren Fragen ebenfalls unzulässig sind? Dann schau auf dem AK Blog vorbei!
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